Weser-Kurier: Kommentar von Jörg Niemeyer zum Glücksspiel-Urteil des EuGH
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bestehende Regelungen ohnehin keine Auswirkung. Und ob der
Glücksspielstaatsvertrag überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, wird
in einem weiteren Verfahren entschieden, in dem 2015 mit einem Urteil
zu rechnen ist. Gut möglich, dass sich Deutschland dann für den Markt
der Wettanbieter öffnen muss. Das grundsätzliche Problem besteht also
weiterhin: Wer im Internet in Deutschland nicht wetten darf, geht
eben ins Ausland - ohne Rücksicht auf Eigen- oder Allgemeinwohl.
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Datum: 12.06.2014 - 20:22 Uhr
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