Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Embryonenschutzgesetz: Veraltete Rechtslage von Isolde Stöcker-Gietl
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jedes Jahr für eine Fruchtbarkeitsbehandlung ins Ausland, schätzt die
Europäische Gesellschaft für Reproduktion und Embryologie. Das
deutsche Embryonenschutzgesetzes lässt ihnen keine andere Chance.
Diese Paare sind die Leidtragenden einer völlig veralteten
Rechtslage, die sie dazu zwingt, Gesetze zu brechen, um sich ihren
größten Wunsch zu erfüllen. Während Samenspenden in Deutschland nicht
nur erlaubt sind, sondern sogar von der Steuer abgesetzt werden
können, müssen Frauen, die eine Eizellspende benötigen, Verbotenes
tun. Auch wenn sie dafür nicht vor Gericht bestraft werden, so werden
sie doch stigmatisiert. Man nimmt ihnen jene Chancen, die man
zeugungsunfähigen Männern bedenkenlos einräumt. Es wird höchste Zeit,
ein 23 Jahre altes Embryonenschutzgesetz dem Stand der Medizin
anzupassen. In einem Rahmen, der dem Schutz des werdenden Lebens die
höchste Priorität einräumt, aber die Eltern auf diesem Weg nicht zu
Kriminellen macht.
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Datum: 27.06.2014 - 21:11 Uhr
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