Nikolaus Schneider kündigt Rückzug vom Amt
als EKD-Ratsvorsitzender an
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Amt als Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) zurücktreten und aus dem Rat der EKD ausscheiden. Schneider,
seit 2010 oberster Repräsentant von 23,4 Millionen evangelischen
Christen in Deutschland, begründete seinen Schritt gegenüber dem Rat
der EKD: "Die Begleitung meiner an Krebs erkrankten Frau macht diesen
Schritt unerlässlich. Unserem gemeinsamen Weg will ich alle Zeit
widmen. Dieser Wunsch ist mit meinen EKD-Ämtern nicht zu
vereinbaren." Anne und Nikolaus Schneider sind seit 1970 verheiratet.
Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Ratsvorsitzender der
EKD: "Wir haben großen Respekt vor dieser Entscheidung. Anne und
Nikolaus Schneider wünschen wir viel Kraft auf dem vor ihnen
liegenden Weg. Nikolaus Schneider danken wir für seine Bereitschaft,
mit uns in den kommenden Monaten einen geordneten Wechsel im Amt des
Ratsvorsitzenden vorzubereiten." Bohl kündigte an, dass Mitglieder
des Rates ab sofort Termine des Ratsvorsitzenden zur Entlastung von
Nikolaus Schneider übernehmen werden.
Irmgard Schwaetzer, Präses der EKD-Synode: "Unsere Gedanken und
Gebete begleiten Anne und Nikolaus Schneider in der kommenden Zeit.
Im November 2014 werden Synode und Kirchenkonferenz über die
Nachfolge im Ratsvorsitz entscheiden." Die Synode ist das
Kirchenparlament der EKD und hat 126 Mitglieder aus den zwanzig
evangelischen Landeskirchen Deutschlands. Die Synode tagt vom 9. bis
12.November 2014 in Dresden. In der Kirchenkonferenz kommen die
Leitungen der EKD-Gliedkirchen zusammen.
Nikolaus Schneider, 1947 in Duisburg geboren, war bis 2013 Präses
der Evangelischen Kirche im Rheinland und gehört seit 2003 dem Rat
der EKD an. Wirtschafts- und Sozialethik, Ökumene von evangelischer
und katholischer Kirche sowie der Dialog der Religionen stellen
Schwerpunkte seines theologischen und kirchlichen Arbeitens dar. 2012
wurde Schneider mit der Buber-Rosenzweig-Medaille, 2013 mit dem
Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet.
Hinweis für Redaktionen: Nikolaus Schneider wird am heutigen
Nachmittag eine persönliche Erklärung in Berlin abgeben. Angaben zu
Zeitpunkt und Ort folgen gesondert.
Hannover, 30. Juni 2014
Pressestelle der EKD Dr. Michael Brinkmann
Fakten zu EKD und Ratswahl
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die
Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten
Landeskirchen ihre Gestalt gefunden. Ohne die Selbstständigkeit der
einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr
übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die Leitungsorgane der EKD
sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung
für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen
Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die
Verwaltung und die laufenden Geschäfte von Synode, Rat und
Kirchenkonferenz führt das Kirchenamt der EKD.
Die derzeitige 11. Synode besteht aus 126 Mitgliedern. 106
Synodale wurden durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt, 20
Synodale hat der Rat berufen. Die Synodalen haben jeweils zwei
Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Die Synode hat die Aufgabe,
Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie zu
beschließen. Dazu gehören etwa Kirchengesetze sowie Vorlagen des
Rates und der Kirchenkonferenz.
Die Kirchenkonferenz wird von Vertreterinnen und Vertretern der
Leitungen der 20 Gliedkirchen gebildet. In der Arbeit der
Kirchenkonferenz findet die direkte Mitverantwortung der
Landeskirchen für den Weg der EKD ihren Niederschlag. Die
Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, über die Arbeit der EKD und die
gemeinsamen Anliegen der Gliedkirchen zu beraten, sie kann dem Rat
und der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der
Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit. Den
Vorsitz in der Kirchenkonferenz hat stets der oder die
Ratsvorsitzende inne.
Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht
ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er
für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen
Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit
vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens
Stellung nehmen.
Dem Rat der EKD gehören für eine Amtsperiode von sechs Jahren 15
Mitglieder an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz
gewählt werden; die oder der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft
Amtes. Die aktuelle Amtszeit des Rates endet im November 2015. Aus
der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und
Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam in getrennten Wahlgängen mit
Zweidrittelmehrheit den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates
und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.
Scheidet ein Mitglied aus dem Rat aus, erfolgt für dieses eine
Neuwahl für den Rest der Amtsdauer des Rates. Sie wird von einem
Ratswahlausschuss vorbereitet, der Synode und Kirchenkonferenz
spätestens zwei Wochen vor Beginn der Synodaltagung einen
Wahlvorschlag für den zu besetzenden Platz im Rat vorlegt. Im Jahr
2014 tagt die Synode von 9. bis 12. November 2014 in Dresden. Wird
der Ratsvorsitz vakant, erfolgt die Wahl einer Nachfolgerin bzw.
eines Nachfolgers für die verbleibende Zeit der Amtsperiode des
Rates. Gleiches gilt für die Wahl eines Stellvertreters oder einer
Stellvertreterin, die in einem gesonderten Wahlgang erfolgt.
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Datum: 30.06.2014 - 11:38 Uhr
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