Allg. Zeitung Mainz: Sumpfblüten / Kommentar zum Netz-Urteil des BGH
ID: 1079064
seltensten Fällen muss man seinen Namen wirklich schützen. Und wenn
es so weit ist, sucht man sowieso besser die Polizei oder einen
Anwalt auf als sich im_Internet auszulassen. Aber auch lautere Motive
darf man keineswegs bei jeder nicht zurückverfolgbaren Äußerung
unterstellen. Insofern darf man also fragen, was die Karlsruher
Richter dazu bewogen hat, ihr Urteil zu sprechen. Pöbelei und dem
Pranger-Unwesen sind damit Tür und Tor geöffnet. Es wird eine
Geisteshaltung befördert, die nicht nur auf Bewertungsportalen zu
fragwürdigen Auswüchsen führt. Es ist erstaunlich, wie viele
Zeitgenossen es als Menschenrecht betrachten, alles und jeden aus dem
Hinterhalt niedermachen zu dürfen. Man möchte manchen von ihnen
zurufen: Es ist ein freies Land, also macht einfach eine eigene
Website auf. Auf der könnt Ihr, wenn Ihr die Grenzen der
Meinungsfreiheit ausloten wollt, kommentieren, bis ein Staatsanwalt,
ein Sozialarbeiter oder ein Arzt vorbeischaut - oder eben nicht. Im
Ernst: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber was jetzt geschützt
werden soll, hat damit nur bedingt etwas zu tun. Und die Hinweise auf
die Pflichten der Betreiber sind ebenso von mäßigem Wert wie die auf
eine weiterhin mögliche Strafverfolgung. Die Beweislast wird zulasten
der Betroffenen umgekehrt. Letztlich kann nur wie so oft gesunder
Menschenverstand helfen: Man sollte als Kunde oder User anonymen
Kommentaren keine Bedeutung beimessen, seien sie nun positiv oder
negativ. Weil man nie weiß, wer oder was sich warum dahinter
verbirgt. Wenn genug von uns diesen Verstand aufbringen, gibt es für
die Sumpfblüten des Netzes keinen Markt mehr.
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Allgemeine Zeitung Mainz
Andreas Trapp
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Datum: 01.07.2014 - 19:40 Uhr
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