Mayer: EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen

Mayer: EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen

ID: 1082846
(ots) - Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zum
Integrationserfolg

Am heutigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein
Urteil zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug veröffentlicht und
diesen im Fall türkischer Staatsbürger für ungültig erklärt. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sprachnachweis für
den Ehegattennachzug betrifft nur die in Deutschland lebenden Türken.
Der Grund ist das Assoziierungsabkommens mit der Türkei aus den
siebziger Jahren. Wer gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften
in unserem Land ist, wird in solchen Sprachnachweisen auch weiterhin
den Schlüssel zum Integrationserfolg sehen. Kern des
Spracherfordernisses vor einem Familiennachzug ist es, Zwangsehen zu
verhindern. Nur wer sich in Grundzügen in deutscher Sprache
verständigen kann, kann hiergegen Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade
die Betroffenen, in der Mehrzahl Frauen, sollten selbst ein Interesse
daran haben, in ihrer sozialen und sprachlichen Kompetenz gestärkt zu
werden, wenn sie dauerhaft hier leben wollen. Insofern ist das Urteil
zuallererst aus Sicht der Betroffenen bedauerlich.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Übrigen an dem Sprachnachweis
als einem Instrument für eine erfolgreiche Integration festzuhalten
ist. Diejenigen, die künftig hiervon ausgenommen sind, sollten
bereits aus eigenem Interesse die Möglichkeit zu nutzen, vor einem
Zuzug in unser Land zumindest einfache Sprachkenntnisse zu erwerben."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Dött: ProMosaik e.V.: Ihr Portal für die interkulturelle und interreligiöse Kommunikation
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.07.2014 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1082846
Anzahl Zeichen: 1975

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mayer: EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z