Allg. Zeitung Mainz: Harte Schritte / Kommentar zu Jugendämtern
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stehen mit einem Bein im Gefängnis. Sie können bei größter
Anstrengung nicht genug Gutes tun, um nicht Ziel
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder des Volkszorns zu werden,
dann nämlich, wenn etwas schief geht. Und dass irgendwann etwas
schief geht, ist sicher. Das Grundgesetz trifft eine Aussage, die
eindeutig klingt: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht." Letzteres ist extrem wichtig, wird aber leider oft nicht
laut genug gesagt. Aber wie ist das dann konkret, wenn das Jugendamt
den Verdacht hat, dass ein Kind in der Familie gefährdet sein könnte
oder zu verwahrlosen droht?Ein Kind den Eltern wegnehmen - ein ganz
harter Schritt. Die Sorge: Man gibt den Eltern nicht die Chance, es
besser zu machen. Die Horrorvorstellung:ein Kind, das gefährdet
erschien, aber in der Familie belassen wurde, stirbt. Vorwurf: Das
Jugendamt ist mitschuldig, hat sich nicht genug gekümmert. Es gibt
Vorschriften, wann ein Kind aus der Familie genommen werden muss.
Aber Papier ist geduldig, und die Wahrheit liegt dann an der
Wohnungstür: wegnehmen oder nicht. Das Prinzip kann nur lauten:im
Zweifel für die Sicherheit des Kindes, im Zweifel also wegnehmen, so
hart das klingen mag. Die eindeutigen Fälle sind zwar einfacher, aber
umso trauriger: verwahrloste oder gefährdete Kinder, mitten in
Deutschland, mitten in einer Familie - oder immer häufiger als
minderjährige Flüchtlinge. Sozialpolitik live: ein Arbeitsfeld, das
allerhöchste Anforderungen stellt.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
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Datum: 25.07.2014 - 17:07 Uhr
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