WAZ: Ein Urteil, das verwirrt
- Kommentar von Dietmar Seher
ID: 1095299
nutzen die Mini-Kameras hinter der Frontscheibe, die ihnen der Handel
- natürlich zur Beweisaufnahme bei einem Unfall - andreht. Und jetzt:
Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärt die Nutzung vielfach für
rechtswidrig. Der Datenschutz! Könnte ja jemand ins Visier laufen,
der das nicht will.
Das Gericht hat zwar nichts gegen "Helmkameras" der Motorrad- und
Skifahrer. Reine Landschaftsbilder sind bei den Auto-Kameras weiter
erlaubt. Auch die vermarktete Nutzungsmöglichkeit, Unfälle
aufzuzeichnen, ist nicht verboten. Wer aber seine rasante Fahrt auf
Facebook teilt, wird ein Problem haben - wie der, der mit den
Filmchen gerne andere Verkehrssünder anschwärzt.
Vom Datenschutz her ist es nachvollziehbar. Aber: Wie sollen
Polizeibehörden und Gerichte das alles auseinanderhalten? Auch hier
muss die nächste Instanz für Klärung sorgen.
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Datum: 12.08.2014 - 18:48 Uhr
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