Allg. Zeitung Mainz: Toleranz gefragt / Kommentar zum Kopftuch-Urteil

Allg. Zeitung Mainz: Toleranz gefragt / Kommentar zum Kopftuch-Urteil

ID: 1112790
(ots) - Darf eine christliche Einrichtung einer Angestellten
das Tragen eines Kopftuches verbieten? Ja, sie darf. Aber nicht, weil
das Bundesarbeitsgericht so entschieden hat. Das auch, aber wichtiger
ist etwas anderes. Eine christliche Einrichtung, sei sie katholisch
oder evangelisch, ist Werten verpflichtet. Werten, an denen die
Kirchen selbst mitunter scheitern. Aber nur, weil sie sich auf
Menschen gründen. Und nicht, weil ihre grundlegenden Werte diffus
oder falsch wären. Einer dieser Werte ist Toleranz. Toleranz, die die
evangelische Kirche im verhandelten Fall durchaus an den Tag gelegt
hat. Aber eben nur bis zu einem bestimmten Punkt. Ein Kopftuch ist
ein religiöses Symbol des Islam. Im 21. Jahrhundert - da hatte
Christian Wulff recht - gehört auch der Islam zu Deutschland. Aber:
Das Christentum ist das seit eh und je und nach wie vor prägende
geistige Fundament Deutschlands. Das Toleranzgebot darf nicht zur
Einbahnstraße werden, bei der die eine Seite bis zur fahrlässigen
Selbstaufgabe ihrer grundlegenden Werte alles duldet und zulässt. Wer
sich in einem christlich konstituierten Arbeitsumfeld bewegt, weiß,
worauf er sich einlässt. Allen, die damit nicht einverstanden sind,
ermöglicht der Arbeitsmarkt ausreichend Alternativen, einem Beruf
nachzugehen. Das Erfurter Urteil ist also zu begrüßen. Es zeigt, dass
in diesem Staat - im Gegensatz zu vielen anderen - der Versuch immer
möglich ist, maximale Positionen durchzufechten. Es zeigt aber auch,
dass es dabei Grenzen gibt. Grenzen, die der Toleranz Gewährende
nicht aufgeben darf. Weil er sich sonst selbst aufgibt. Wer das nicht
zu akzeptieren bereit ist, ist auf bedenkliche Weise intolerant.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485828
online@vrm.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  NRZ: Ein Ausrufezeichen - ein Kommentar von MICHAEL MINHOLZ Westdeutsche Zeitung: Dem Patientenheil dient das gewiss nicht =
von Peter Kurz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.09.2014 - 18:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1112790
Anzahl Zeichen: 2001

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Mainz



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 137 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Allg. Zeitung Mainz: Toleranz gefragt / Kommentar zum Kopftuch-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Allgemeine Zeitung Mainz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Korte im VRM-Podcast: Ampelaustritt der FDP ist möglich ...

Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte hält einen Austritt der FDP aus der Berliner Ampelkoalition für möglich. "Die Ergebnisse der FDP bei den vergangenen Landtagswahlen befinden sich im kaum noch messbaren Bereich", sag ...

Alle Meldungen von Allgemeine Zeitung Mainz


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z