Mitteldeutsche Zeitung: zu Termingarantie bei Fachärzten
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gelten, wenn die Behandlung innerhalb der Frist medizinisch
notwendig ist. Das ist ein dehnbarer Begriff, der aus der
versprochenen Garantie allenfalls noch eine unverbindliche Zusage
macht. Wie hat man sich das vorzustellen? Da ruft also ein Patient,
der vom Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt hat, bei der
Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung an. Dort prüfen
Mitarbeiter, ob die Behandlung innerhalb von vier Wochen nötig ist.
Mit welcher Kompetenz? Es gibt nur einen, der über die
angemessene Behandlung entscheiden kann: der Facharzt. Doch den sieht
der wartende Patient unter Umständen weiterhin erst nach wochenlanger
Wartezeit. Bedingung für die Termingarantie darf nur eines sein: die
Überweisung des Hausarztes.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 09.10.2014 - 19:15 Uhr
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