Stracke: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Stracke: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

ID: 1121858
(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Beruf beschlossen. Dazu erklärt der familien- und
gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:

"Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir
die Vorgaben des Koalitionsvertrages um. Wir entwickeln die
Möglichkeiten zugunsten der vielen Menschen in familiären
Pflegesituationen weiter. Eine bis zu zehntägige Auszeit für
Angehörige wird mit einer Lohnersatzleistung, dem neuen
Pflegeunterstützungsgeld, gekoppelt. Damit können Angehörige
kurzfristig eine erforderliche professionelle Unterstützung
organisieren. Ferner führen wir einen Rechtsanspruch auf
Familienpflegezeit ein. Danach haben Beschäftigte einen Anspruch auf
teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen
pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen. Zur besseren Bewältigung
des Lebensunterhalts während der Freistellung haben die Betroffenen
sowohl in Fällen der Pflegezeit als auch der Familienpflegezeit einen
Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Der Beschluss des Kabinetts
umfasst verschiedene Vorbehalte zur Beratung im parlamentarischen
Verfahren. Hierbei stehen insbesondere die Auswirkungen der neuen
Regelungen auf kleine Unternehmen im Zentrum. Im Sinne eines
Überforderungsschutzes für kleine, mittelständische Betriebe halte
ich eine Anknüpfung an den Betriebsbegriff für geboten. Auch der
Anwendungsbereich für den neu eingeführten Rechtsanspruch auf
Pflegezeit zur Begleitung in der letzten Lebensphase von nahen
Angehörigen wird unter den verschiedenen Blickwinkeln der Praxis
ausführlich zu beleuchten sein. Übererfüllungen des
Koalitionsvertrages konnten dank des Einsatzes der CSU-Landesgruppe
verhindert werden. So ist die Begleitung in der letzten Lebensphase


in die Gesamtdauer von 24 Monaten mit einbezogen. Zur Vermeidung von
Fehlanreizen wurde auch die ursprünglich geplante Härtefallregelung
im Familienpflegezeitgesetz dahingehend geändert, dass die
Darlehensschuld nur gestundet wird und nicht mehr erlischt, wenn der
Darlehensnehmer mehr als 180 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist."



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

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Datum: 15.10.2014 - 11:55 Uhr
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