neues deutschland: Die GDL und Andrea Nahles: Belebende Konkurrenz
ID: 1123278
Moment, als die Lokführer-Gewerkschaft GDL einen Streik über das
Wochenende ankündigte, stellte Arbeitsministerin Andrea Nahles(SPD)
einen Gesetzesentwurf vor. Der soll kleinen Gewerkschaften quasi das
Streikrecht nehmen. Dabei gesteht Nahles unverhohlen, um was es der
Bundesregierung bei diesem verfassungsrechtlich sehr bedenklichen
Gesetz geht: Befriedung. Denn gerade kleine Spartengewerkschaften wie
die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit schaffen es mit Streiks
erfolgreich, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Natürlich
stören sie damit mitunter den kapitalistischen Normalbetrieb auch
erheblich. Und das ist auch gut so, auch wenn dies
Regierungspolitiker und Wirtschaftsverbände anders sehen. Denn häufig
schaffen es die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst, ihren Bossen
richtige Zugeständnisse abzuringen, wenn sie vorher mit Streiks
gezeigt haben, dass sie es ernst meinen mit ihren Forderungen.
Deswegen sollten die großen Gewerkschaften beim Thema Tarifeinheit
nicht länger auf der Seite der schwarz-roten Bundesregierung stehen
und sich eingestehen, dass die Konkurrenz durch die kleinen
Spartengewerkschaften belebend auf das Streikgeschäft wirken kann.
Vielleicht haben dann bald wieder mehr Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die weder Piloten noch Lokführer sind, nach einer
gelungenen Arbeitsniederlegung mehr Geld in ihren Taschen.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.10.2014 - 17:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1123278
Anzahl Zeichen: 1697
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 181 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"neues deutschland: Die GDL und Andrea Nahles: Belebende Konkurrenz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
neues deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).