Allg. Zeitung Mainz: Andere Zeiten / Kommentar zu Ehe und Familie
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der staatlichen Ordnung. So steht es in Artikel 6 des Grundgesetzes.
Für die Väter der Verfassung war es völlig selbstverständlich, dass
mit dem Begriff Ehe nur die traditionelle Lebensgemeinschaft von Mann
und Frau gemeint sei. An andere Partnerschaften war 1949 noch nicht
zu denken. Unstrittig war auch, dass der "besondere Schutz" eine
Privilegierung der Ehe vor anderen Instituten verlangt. Schließlich
beruht auch der Generationenvertrag auf der zutreffenden Annahme,
dass nur heterosexuelle Beziehungen Kinder hervorbringen. Und
Nachwuchs ohne Trauschein galt lange Zeit als Tabu. Doch das
gesellschaftliche Verständnis von Ehe hat sich im Laufe der
Jahrzehnte gründlich verändert. Zuletzt, als das
Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hat, dass
Eingetragene Lebenspartnerschaften geschützte Familien im Sinne des
Grundgesetzes sind. Gegen vielerlei politische Widerstände sind
Gesetzgeber und Gerichte in den vergangenen Jahren dem Zeitgeist
gefolgt, den auch der Mikrozensus 2013 widerspiegelt: Das
herkömmliche Familienbild verliert an Bedeutung. Präziser wäre die
Aussage: Die Ehe hat ihre Funktion verloren. Denn die "Privilegien"
konventioneller Partnerschaften sind erheblich geschrumpft. Auch
diese ganz profanen Gründe sind ursächlich dafür, dass immer mehr
junge Leute die Ehe als überholt ablehnen.
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Florian Giezewski
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Datum: 20.10.2014 - 19:40 Uhr
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