Öffentliche Anhörung zur Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag

Öffentliche Anhörung zur Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag

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Öffentliche Anhörung zur Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag



(pressrelations) - >Die Europaausschüsse des Bundesrates und des Bundestages führen am

Mittwoch, 26. August ab 15.30 Uhr und
Donnerstag, 27. August 2009 ab 8.00 Uhr,

im Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon in gemeinsamer Sitzung durch.

Dazu erklären die beiden Ausschussvorsitzenden Gunther Krichbaum MdB und Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (Baden-Württemberg):

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat festgestellt, dass den Verfassungsorganen eine dauerhafte Integrationsverantwortung obliegt. Die nach intensiven Vorarbeiten nunmehr vorliegenden Gesetzentwürfe tragen den Beteiligungsrechten des Bundestages und des Bundesrates am europäischen Integrationsprozess Rechnung. Der vorliegende Entwurf für das Begleitgesetz bildet die Beteiligungsrechte der Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess im nationalen Recht auf der Ebene des einfachen Gesetzes ab und konkretisiert sie. Geregelt wird auch die innerstaatliche Umsetzung der den nationalen Parlamenten durch den Vertrag von Lissabon neu eingeräumten Rechte. Schließlich werden mit der erweiterten Regelung dessen, was bislang auf der Ebene der Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung sowie den Ländern und der Bundesregierung festgehalten war, die Unterrichtungsrechte und ?pflichten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die parlamentarischen Beratungen der Vorlagen sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Hinweis
Interessenten, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, melden sich bitte beim Sekretariat des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages - möglichst per E-Mail (europaausschuss@bundestag.de ) oder per Fax 030 227 30014 - unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums an. Anmeldungen werden im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung am Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gegen Vorlage des Personalausweises/Reisepasses einen Besucherausweis.



Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bundestages (030 227-32929 oder 32924) anzumelden.

Weitere Informationen siehe:
http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2009/pm_090824.html


URL: www.bundesrat.de
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Datum: 26.08.2009 - 04:34 Uhr
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