Zu Guttenberg privatisiert auch noch die Privatisierung
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Zu Guttenberg privatisiert auch noch die Privatisierung
Nicht nur die Zuarbeit kompletter Gesetzentwuerfe durch die Kanzlei Linklaters - wie im Fall des Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken - oder das unklare Verhaeltnis zu verschwaegerten Linklaters-Anwaelten ist vor dem Haushaushaltsausschuss klaerungsbeduerftig.
Auch die Vergabe von Auftraegen zur Umsetzung des Akkreditierungsstellengesetzes an die Londoner Anwaltskanzlei Linklaters verlangt nach Aufklaerung. Hier setzt zu Guttenberg mit der Einschaltung Linklaters sogar den aergerlichen Hoehepunkt in einem von seinem Ministerium schon unruehmlich vorangetriebenen Gesetzgebungsverfahren.
Bei der von der EU bis 2010 geforderten Einrichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle hatte zu Gutenberg von Anfang an auf eine rein privatwirtschaftliche GmbH-Loesung gedraengt und die von den meisten Beteiligten geforderte Behoerdenvariante in diesem wichtigen Bereich hoheitlicher Zertifizierungs- und Ueberwachungsaufgaben vehement bekaempft.
Er war dazu Ende April mit einem unabgestimmten Gesetzentwurf ins Bundeskabinett gegangen und hatte damit die beteiligten Ressorts zu einer Protokollnotiz gezwungen, um wenigstens im hochsensiblen Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes staatliche Einflussmoeglichkeiten bei Akkreditierung und Zertifizierung zu sichern.
Nachdem zu Guttenberg im anschliessenden Gesetzgebungsverfahren ausnahmslos alle vorgeschlagenen Alternativvarianten sowie eine Verschiebung des Verfahrens verworfen hatte und lediglich Regelungen zu staatlichen Einflussmoeglichkeiten auf Minimalniveau zuliess, verprellte er im Bundesrat auch noch die Laender. Diese verweigerten der auch von ihnen ungewollten GmbH-Loesung eine Mitfinanzierung.
Vor dem Hintergrund dieses kaltschnaeutzig durchgezogenen Privatisierungsgesetzes belegt die nun oeffentlich gewordene Vergabe zur Ausarbeitung der Vertraege fuer die Akkreditierungsstelle ausgerechnet an eine private Anwaltskanzlei in London nicht nur zu Guttenbergs Defizite in Bezug auf sein Grundverstaendnis ministerieller Aufgabenerledigung.
Wer bei einem so umstrittenen Gesetz, das die weitgehende Privatisierung hoheitlicher Ueberwachungsaufgaben regelt, auch noch die rechtliche Umsetzung an eine private Kanzlei vergibt, beweist neben mangelndem Fingerspitzengefuehl und leichtfertigem Umgang mit Steuergeldern auch eine naive Privatisierungsglaeubigkeit. Wenigstens die Ausarbeitung der Vertraege fuer die nationale Akkreditierungsstelle muss in staatlicher Hand bleiben.
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Datum: 26.08.2009 - 05:34 Uhr
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