Rheinische Post: Kommentar: Strafzins und Werbung

Rheinische Post: Kommentar: Strafzins und Werbung

ID: 1133283
(ots) - Natürlich handelt eine Bank, die bei der
Zentralbank eine Geldaufbewahrungsgebühr zahlen muss, rational, wenn
sie das Gleiche vom Kunden verlangt. Wer Banken anklagt, weil sie
Strafzinsen erheben, hat keine Ahnung von Ökonomie. Deshalb ist es
nicht nachzuvollziehen, dass Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon
solche Praxis gleich für alle Sparkassen ausschließt. Das mag aus
seiner Sicht wünschenswert sein - die Realität ist eine andere:
Fahrenschon ist Interessenvertreter, nicht Chef aller Sparkassen.
Jede handelt für sich. Wer das anders sieht, ist blauäugig. Das ist
Fahrenschon nicht, und deshalb darf sein Wort als Marketing im Sinne
der Sparkassen verstanden werden. Wie überhaupt der Verzicht auf
Strafzinsen Imagewerbung sein kann, was wiederum auch Teil der
ökonomischen Vernunft wäre. Unabhängig davon sei dem Sparer gesagt:
Wenn er genug Flexibilität besitzt, im Zweifel die Bank zu wechseln,
kann er zumindest den realen Wertverlust minimieren. Tut er das
nicht, darf er nicht klagen. Wer Wettbewerb will, muss auch seinen
Teil dazu beitragen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621



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Datum: 10.11.2014 - 20:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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