Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil
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die Gemüter zu beruhigen. Trotzdem ist es begrüßenswert, dass dem
Europäischen Gerichtshof genau dies gelungen ist. Man muss sich nur
einmal vorstellen, was geschehen wäre, wenn die Luxemburger Richter
anders entschieden hätten. Wenn sie der niemals arbeitenden, nicht
einmal Arbeit suchenden Rumänin ein Recht auf Hartz IV zugesprochen
hätten. Ein Aufschrei der Empörung wäre die Folge gewesen, die
Diskussion über Armutszuwanderung wäre wieder voll entbrannt.
Allerdings: diese Diskussion kann noch kommen. Das Urteil aus
Luxemburg gilt für einen sehr speziellen Einzelfall. Welche Regeln
für EU-Bürger gelten, die einmal, wenn auch kurzfristig, in
Deutschland gearbeitet haben und dann den Gang aufs Amt antreten, das
regelt die Entscheidung nicht. Und dass die Zahl der
Hartz-IV-Bezieher aus Rumänien und Bulgarien bereits massiv gestiegen
ist, das ist kein juristisches Problem. Seit Jahresbeginn gilt für
Bulgaren und Rumänen die Freizügigkeit. Arbeitsmarktforscher haben
festgestellt, dass aus dieser Gruppe sehr viel mehr Menschen Arbeit
finden als zunächst gedacht. Die ist allerdings so katastrophal
bezahlt, dass die Zahl der Aufstocker rapide steigt. Es ist richtig,
gegen Sozialschmarotzer vorzugehen - gegen Hungerlöhne aber auch.
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Datum: 11.11.2014 - 20:50 Uhr
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