Westfalenpost: Sterbehilfe
Dieser Leitartikel ist kein wirklicher Kommentar.
Das Thema ist zu vielschichtig, um all den Situationen gerecht zu
werden, in die Menschen und ihre Angehörigen geraten können, wenn es
ans Sterben geht. Der Gesetzgeber muss trotzdem rechtliche Regelungen
treffen, was erlaubt und was verboten ist. Es war gestern eine
Sternstunde des Bundestages, weil die Abgeordneten mit großem Ernst
um die rechtlichen und menschlichen Fragen rund um den Tod
rangen.
"Mit diesem Tagesordnungspunkt beginnen wir das
vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode", sagt
der Katholik Norbert Lammert (CDU).
"Mit der Menschenwürde ist
es nicht vereinbar, wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum
Qualtod würde", sagt der evangelische Pfarrer Peter Hintze
(CDU).
"Ich will, dass Menschen in großer Not sich ihrem
persönlichen Umfeld und ihrem Arzt anvertrauen können", sagt die
Wissenschaftsexpertin Carola Reimann aus Braunschweig
(SPD).
"Ich will mir die schwere Entscheidung für andere nicht
anmaßen", sagt die Grüne Renate Künast.
"Bei Sterbehilfe
schafft Angebot die Nachfrage", warnt der Fuldaer CDU-Abgeordnete
Michael Brand, der seinen Vater früh wegen einer Krebserkrankung
verlor.
"Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen,
Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum
Freitod weiterhin straflos zu lassen", sagen die
Linken.
"Niemand weiß vorher, was er aushalten kann", sagt die
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.
Ein
nachdenklicher Bundestag, auf den wir stolz sein können.
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Westfalenpost
Redaktion
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Datum: 13.11.2014 - 20:44 Uhr
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