WAZ: Service für Allergiker. Kommentar von Wilfried Goebels zur Kennzeichnungspflicht
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welche Speisen welche Inhaltsstoffe enthalten. Mussten Verbraucher
mit Unverträglichkeiten bisher detektivisch nach Allergenen in
Lebensmitteln fahnden, wird der Kunde künftig vor den 14 häufigsten
allergieauslösenden Zutaten gewarnt. Dass Konservierungsstoffe wie
Sorbinsäure oder Benzoesäure weiter nicht gekennzeichnet werden,
bleibt ein Mangel. Auch Nicht-Allergiker werden detaillierte
Informationen über Produkteigenschaften der Lebensmittel aber zu
schätzen wissen. Irreführende Werbung wird erschwert, wenn
Ersatzstoffe auf Verpackungen gut lesbar ausgewiesen werden. Der
Verbraucher kann nur dann eine bewusste Kaufentscheidung treffen,
wenn für Transparenz gesorgt wird. Natürlich zeigen Betreiber von
Restaurants wenig Neigung, ihre Gäste mit Warnhinweisen auf
ellenlangen Speisekarten abzuschrecken. Also muss der Kunde selbst
aktiv werden und eine Allergikerkarte verlangen. Ob aber alle Wirte
in der Lage sind, die Inhaltsstoffe ihrer Speisen aufzulisten, kann
bezweifelt werden. Ohne verpflichtende Schulung des Personals bleibt
die Verordnung Stückwerk.
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Datum: 10.12.2014 - 18:58 Uhr
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