Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Anti-Terror-Kampf/Bundesregierung
ID: 1169094
Terrorcamps gibt, soll strafbar sein, wenn der Reisende Terror im
Schilde führt. Aber wie will man das nachweisen? Dass derart
Verdächtige zuvor unzweideutige Bekenntnisse gegenüber Freunden oder
im Internet abgeben, kann man nicht ernsthaft annehmen.
Deshalb ist mehr als fraglich, ob durch die neu gefassten
Paragrafen überhaupt ein Gewinn von Sicherheit erzielt werden kann.
Es sei denn, die Behörden wollen allein die Auswahl des Reiseziels
schon als Beweis für terroristische Absichten werten, was sich mit
rechtsstaatlichen Prinzipien allerdings nicht vereinbaren lässt. Denn
dann würden Mutmaßungen und Anschuldigungen zur Grundlage von
Strafverfolgung.
Wer wirklich etwas gegen den Reiseterrorismus erreichen will, muss
anderswo ansetzen. Tatsächlich brauchen die Behörden nicht in erster
Linie strengere Gesetze, um mehr Sicherheit zu schaffen, sondern mehr
Personal und mehr Geld. Das gilt für die harte Flanke, die Polizei
und den Verfassungsschutz, der die Dschihadistenszene überwacht; aber
auch für die weichen Institutionen: Jugend- und Schulsozialarbeit für
bessere Prävention. Wer erreichen möchte, dass der Zustrom von
Terrorkämpfern aus Deutschland in den Dschihad abebbt, braucht wohl
mehr Personal, um wenigstens die gefährlichsten potenziellen
Terrorkämpfer zu überwachen.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2015 - 23:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1169094
Anzahl Zeichen: 1740
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 166 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Anti-Terror-Kampf/Bundesregierung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).