Geheimniskrämerei endlich beenden
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Geheimniskrämerei endlich beenden
"Es ist inkonsequent, einerseits die Akten zunächst weiter für den Prozess zu sperren und andererseits der Bundesanwaltschaft die Akten zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Diese dem Wahlkampf geschuldete Verzögerungstaktik ist rechtstaatlich auch nicht durchzuhalten. Die Sperrerklärung ist nicht teilbar. Eine solche Privilegierung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Gericht und der Verteidigung ist gesetzlich nicht gedeckt. Das Prinzip der Waffengleichheit im Strafprozess gebietet vielmehr, dass alle Verfahrensbeteiligten über den gleichen Kenntnisstand verfügen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 09.09.2009 - 22:06 Uhr
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