Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucher-Urteil
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bisherigen Niederlagen für Adolfs, dem die Vermieterin schlechtes
Lüftungsverhalten vorwarf, sind vom Tisch. Und die Maßstäbe, die der
BGH aufstellte, sind für den rauchenden Mieter sogar eher günstig.
Denn im Prinzip kann ein Mieter in seiner Wohnung machen, was er
will, solange er andere nicht stört. Konkret ging es hier um eine
Störung anderer Mieter im Treppenhaus. Die dürfte nicht so schwer
wiegen, wie eine Störung zum Beispiel auf dem Balkon. Denn wer auf
dem Balkon raucht, muss Rücksicht auf andere Mieter nehmen, die auch
gerne auf dem Balkon sitzen. Andererseits lebt Adolfs in einem Haus,
in dem es fast nur noch Büros gibt. Manche Büros haben
Kundenverkehr. Da ist das Treppenhaus nicht nur Zugang, sondern auch
Visitenkarte. Ein stinkender Eingangsbereich macht keinen guten
Eindruck. Deshalb hat Adolfs den Prozess längst nicht gewonnen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 18.02.2015 - 19:38 Uhr
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