Lausitzer Rundschau: Ende der Legenden - Gubener Bürgermeister wegen Korruption verurteilt
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Doch dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Gubener
Bürgermeisters aufhebt und ein neuer Prozess mit einem Freispruch
endet, ist sehr unwahrscheinlich. Dazu hat die zweite große
Strafkammer zu sorgfältig die Vielzahl von Indizien und
Zeugenaussagen geprüft und abgewogen. In 34 Sitzungstagen wurde alles
vorgebracht, was für und gegen Klaus-Dieter Hübner und den mit ihm
zusammen wegen Korruption verurteilten Unternehmer sprach. Das jetzt
verkündete Urteil macht nun auch gründlich Schluss mit den Gubener
Legenden, der Prozess sei eine Art politische Verschwörung und es
ginge hier nur um ein paar Flaschen Wein und andere Kleinigkeiten.
Die ein Jahr dauernde Verhandlung und die Urteilsbegründung haben
etwas ganz anderes klar gemacht. Hier hat jemand trotz auskömmlicher
Bezüge als Rathauschef nur zu gern die Hand aufgehalten. Und das als
ein Bürgermeister, der für seinen autoritären Führungsstil und
angedrohte Härte für die Annahme auch nur kleiner Geschenke durch
Rathausmitarbeiter bekannt war. Damit hat er sich neben der
Strafbarkeit auch moralisch als völlig ungeeignet für ein
kommunalpolitisches Amt erwiesen. Ob sich das Stadtbild Gubens in
seiner Amtszeit deutlich verbessert hat und wie viel davon sein
persönliches Verdienst ist, spielt dabei keine Rolle. Denn ein
Bürgermeister ist kein König, und vermeintlicher Erfolg rechtfertigt
weder autoritäres Gehabe, geschweige denn Bestechlichkeit. Im
Gegenteil. Wer an der Spitze einer Kommune steht und damit immer
irgendwie auch Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen hat, muss schon
den leisesten Anschein von Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
vermeiden. Wer hier nicht Vorbild ist, gehört nicht in kommunale
Spitzenpositionen. Die Höhe der ausgesprochenen Strafe für
Klaus-Dieter Hübner ist angemessen. Für ein Wirtschaftsdelikt dieser
Größenordnung geht niemand, der wie Gubens Bürgermeister nicht
vorbestraft ist, ins Gefängnis. Doch was er tat, ist auch keine
Kleinigkeit. Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, ist
Hübner den Beamtenstatus automatisch los. Der Neiße-Stadt ist nun zu
wünschen, dass möglichst schnell klar wird, ob das Urteil Bestand
hat. Der suspendierte Rathauschef könnte Guben dabei einen letzten
Dienst erweisen, indem er den Richterspruch akzeptiert. Dann könnte
das Kapitel Hübner in Guben endlich dahin, wo es hingehört: zu den
Akten.
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Datum: 18.02.2015 - 20:12 Uhr
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