Westfalenpost: Klärung in einer kniffligen Angelegenheit / Kommentar von Lorenz Redicker zum Mindestlohn im Sport
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ehrenamtliche Helfer, die über eine Aufwandsentschädigung entlohnt
werden, gilt der Mindestlohn nicht. Das hilft vielen Vereinen, die
andernfalls einen Teil ihrer Spieler nach Hause oder zu
wohlhabenderen Klubs hätten schicken müssen. Und die meisten
betroffenen Spieler werden damit leben können - weil der Sport für
sie mehr Hobby als Nebenerwerb ist, oder im Amtsdeutsch einer
Bundestagsdrucksache: "ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung und
nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund
stehen." Eine solche Abgrenzung jedoch ist so einfach nicht zu
treffen. Nebenerwerbstätigkeiten gibt es vielfach in der Wirtschaft.
Hier gilt in der Regel der Mindestlohn, ganz gleich, ob der
Beschäftigte den Job eher als Zeitvertreib betrachtet (auch das soll
vorkommen, wenn es auch eher die Ausnahme sein dürfte) oder er auf
die zusätzlichen Einnahmen zwingend angewiesen ist. Diese Frage
sollte ja auch zweitrangig sein; der Mindestlohn soll dazu führen,
dass Arbeit ordentlich entlohnt wird. Nur ist das eben leichter
gesagt und gefordert als dann zweifelsfrei per Gesetz und Verordnung
umgesetzt. Gleichwohl hat Nahles für den Sport jetzt pauschal
entschieden. Und das sicherlich richtig. Es fragt sich allerdings, ob
das Konstrukt des Minijobs denn eigentlich die richtige Vertragswahl
für die vielen (Nachwuchs-) Sportler in den unteren Ligen ist. Die
grundsätzliche Kritik am Mindestlohn wird Nahles' Klärung in Sachen
Vereinssport jedoch nicht eindämmen. Es wird wie bisher Gruppen
geben, die auf Ausnahmen drängen. Jetzt vielleicht sogar noch lauter
als zuvor.
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Datum: 23.02.2015 - 21:08 Uhr
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