Kirchen begrüßen Kurskorrekturen bei Kirchenasyl
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sich die katholische und evangelische Kirche zu einem Spitzengespräch
mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), Manfred Schmidt, in Berlin getroffen. An dem Gespräch nahmen
der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und
der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Prälat Martin Dutzmann, teil.
Nachdem bereits der Vergleich zwischen Kirchenasyl und Scharia
durch den Bundesminister des Innern zurückgezogen wurde, hat in dem
Spitzengespräch auch das BAMF klargestellt, dass die Tradition des
Kirchenasyls an sich nicht in Frage gestellt wird. Gleichzeitig wurde
die Einführung einer verschärften Fristenregelung aufgeschoben.
Dieses Ergebnis haben heute Prälat Jüsten und Prälat Dutzmann
gewürdigt: "Die beiden großen christlichen Kirchen begrüßen diese
wichtigen Kurskorrekturen."
"Uns liegt am Herzen, dass das Kirchenasyl in seiner bisherigen
Form erhalten bleibt", betonte Jüsten. "Das ist nun bis zum Herbst
ohne Einschränkung möglich". Im Vorfeld war vom Bundesamt angekündigt
worden, die Frist zur Überstellung von Personen im Kirchenasyl, die
im Rahmen der sogenannten "Dublin-Verordnung" in einen anderen
Mitgliedstaat abgeschoben werden sollen, von sechs auf 18 Monate zu
verlängern. Die Entscheidung über die Einführung dieser verlängerten
Frist sei nun aufgeschoben.
Prälat Dutzmann hob hervor: "Gemeinden entscheiden selbstständig
über die Gewährung von Kirchenasyl, wenn sie befürchten, dass einem
Menschen bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder
unzumutbare Härten drohen. Das ist auch in "Dublin-Fällen nicht
ausgeschlossen." "Kirchenasyl ist für uns immer ultima ratio",
ergänzte Jüsten. In der Zeit bis zum Herbst wollen die Kirchen und
das BAMF nun eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben.
Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle
erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen, vorzugsweise noch bevor
die betroffenen Personen in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Für
die Kommunikation sollen zentrale Ansprechpartner sowohl auf Seiten
der Kirchen wie auch des BAMF benannt werden. "Wir hoffen, dass dies
zu einer Vermeidung von Härtefällen beiträgt", erläutert Dutzmann.
Unter anderem haben die Gesprächsteilnehmer festgehalten, dass die
Kirchen mit dem Kirchenasyl nicht das Ziel verfolgen, den Rechtsstaat
in Frage zu stellen oder über das Kirchenasyl eine systematische
Kritik am Dublin-System zu üben. Kirchenasyl sei kein eigenständiges,
neben dem Rechtsstaat stehendes Institut, habe sich jedoch als
christlich-humanitäre Tradition etabliert. "Das Bundesamt
beabsichtigt nicht, die Tradition des Kirchenasyls an sich in Frage
zu stellen", heißt es in dem von allen Seiten getragenen
Gesprächsvermerk.
Derzeit haben evangelische und katholische Gemeinden in
Deutschland 226 Kirchenasyle gewährt. Angesichts von mehr als 200.000
Asylverfahren in Deutschland im Jahr 2014 unterstreichen die
weiterhin niedrigen Fallzahlen den Charakter des Kirchenasyls als
Nothilfe im Einzelfall.
Hannover, 27. Februar 2015
Carsten Splitt
Pressestelle der EKD
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