BERLINER MORGENPOST: Unbehagen am kurzen Prozess / Leitartikel von Jochim Stoltenberg
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jugendpornografisch versündigt hat, gilt nach kurzem Prozess
juristisch weiter als nicht vorbestraft. Das mag nach seinem
Schuldeingeständnis verfahrensrechtlich nachvollziehbar sein, bleibt
aber unter moralischen Gesichtspunkten höchst unbefriedigend. Der
Eindruck, der falsch und richtig zugleich ist: Da hat sich einer für
5000 Euro von schwerer moralischer Schuld freigekauft.
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Datum: 02.03.2015 - 21:42 Uhr
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Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
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