Neue Westfälische (Bielefeld): Rücknahmepflicht bei Elektromüll
Einleuchtend
Hannes Koch, Berlin
ID: 1184932
Waschmaschinen, Fernsehgeräte oder Smartphones müssen
Elektronikmärkte künftig zurücknehmen. In manchen Fällen sind sie
sogar verpflichtet, ausrangierte Produkte zu akzeptieren, die nicht
bei ihnen gekauft wurden. So steht es im Elektrogerätegesetz von
Umweltministerin Barbara Hendricks. Die Firmen müssen dafür
Lagerplatz schaffen. Sie sind gehalten, sich um den Transport zu den
Verwertern kümmern. Das kostet Zeit und Geld. Aber auch die
Verbraucher tragen ihren Teil der Last. Ihnen ist auferlegt, die
Geräte abzuliefern. Überprüfen lässt sich das oft zwar nicht, aber
die Regierung erhöht den Druck. Abermals weist sie darauf hin, dass
es schlicht verboten ist, kaputte oder überflüssige Mikrowellenherde
oder Verstärker in den Müll zu werfen. Aber muss man darüber wirklich
diskutieren? Ist es nicht plausibel, dass knappe, teure, teils
umweltschädliche und giftige Rohstoffe nicht weggeworfen, verfeuert
oder auf irgendwelche Müllhalden in Afrika oder Asien verfrachtet,
sondern wiederverwendet werden sollten? Industrieunternehmen, die die
Güter fertigen, Händler, die sie verkaufen, und Konsumenten, die sie
verwenden, müssen jeweils ihren Teil der Verantwortung übernehmen.
Schon auf den ersten Blick ist das Ideal der Kreislaufwirtschaft
einleuchtend. Ihm nähern wir uns an. Alte Autos schmeißen wir ja auch
nicht mehr in den Wald.
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Datum: 11.03.2015 - 20:30 Uhr
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