Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuch-Urteil
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die Schulen, aber zum Teil auch für den öffentlichen Dienst
revidieren. Die Richter haben allerdings nur einen generellen
Ausschluss des Kopftuchs untersagt. Ausnahmen sind erlaubt.
Debatten darüber stehen ins Haus, wann ein Kopftuch oder ein anderes
religiöses Symbol das Zusammenleben in einer Schule oder Behörde
stört. Ein weiterer Aspekt des Urteils ist noch brisanter. Die
Richter haben auch die Vorschrift in Nordrhein-Westfalens
Schulgesetz gekippt, wonach christliche Werte bevorzugt werden
sollen. Was heißt das für Religionsunterricht und Schulbücher? Mag
sein, das Karlsruher Urteil stiftet erst einmal Unfrieden. Aber der
Auseinandersetzung müssen wir uns stellen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 13.03.2015 - 19:45 Uhr
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