neues deutschland: Zum Kabinettsbeschluss für eine Reform des Verfassungsschutzes
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Verfassungsschutzes nennt, soll unter anderem »Klarheit für den
Einsatz von V-Leuten« geschaffen werden. Das klingt nach dem Versagen
der Behörden im Fall der Nazi-Mörderbande NSU, nach Enthüllungen über
gedungene Spitzel, Vertuschungen von Staats wegen etc. sinnvoll. In
Wahrheit handelt es sich aber um einen Versuch, mit untauglichen
Mitteln eine noch untauglichere Behörde zu bewahren. Was kommt? Ein
bisschen mehr Zentralismus gegen irrlichternde Landesämter, ein paar
schlaffe Regeln für fragwürdige Dienste von Demokratiefeinden und
mehr Informationsaustausch, bei dem Deutschlands oberste
Datenschützerin »erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken« hat. Der
Einwand ist geradezu symbolisch. Auch wenn der Name anderes
weismachen will: Mit diesem Verfassungsschutz lässt sich die
Verfassung nicht schützen. Es geht nicht darum, reale Bedrohungen zu
bestreiten. Man darf dagegen aber nicht ein System in Stellung
bringen, dessen Unkontrollierbarkeit, dessen fragwürdige Mittel mit
Demokratie als Prinzip unvereinbar sind. Thüringen will immerhin die
V-Leute abschalten. Ein erster Schritt. Der
Bundesinnenminister meint, dieser »dient nicht dem Kampf gegen
Extremismus«. In einem Polizeistaat mag das die höchste Norm sein.
Diese Republik hat aber andere Maßstäbe als die nackte Effizienz von
Sicherheitsmaßnahmen. Was die Koalition nun als »Reform« des
Verfassungsschutzes verkauft, dient weder dem Rechtsstaat, dem
Grundgesetz noch der Demokratie.
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Datum: 25.03.2015 - 18:17 Uhr
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