Mitteldeutsche Zeitung: zu Middelhoff
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15 Minuten wegen Suizidgefahr zu kontrollieren, in 28
aufeinanderfolgenden Nächten, das heißt über vier Wochen, über 672
Stunden. Es ist nicht sicher, dass die jetzige Erkrankung auf den
Schlafentzug zurückzuführen ist. Doch unbestritten ist, dass
anhaltender Schlafmangel das Suizidrisiko steigert. Die Rechte von
Häftlingen - auch von Untersuchungshäftlingen - sind beschränkt, aber
aufgehoben sind sie nicht. Der Staat ist weder berechtigt noch
verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de facto außer Kraft
zu setzen und ihn als Person auszulöschen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 08.04.2015 - 19:05 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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