Allg. Zeitung Mainz: Kein Skandal / Kommentar zur Sozial- und Steuerfahndung
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überprüfen, ob ich in meiner Steuererklärung auch tatsächlich kein
Konto oder Depot übersehen habe. Bin ich deshalb ein schafsgleicher
Staatsbürger, der sich an dem Datenhunger der Steuer- und
Sozialbetrugsfahnder nicht stört, die in immer größerer Zahl die
Kontoverbindungen der Bürger abfragen? Vielleicht. Vom Grundsatz her
sollte aber gelten: Wenn die Steuer- und Abgabenmoral sinkt, muss
auch der Staat ein paar Instrumente an der Hand haben, den
Unehrlichen auf die Schliche zu kommen. Wir wollen ja keine
griechischen Verhältnisse. Und wir können auch schlecht Hurra rufen,
dass das Schweizer Bankgeheimnis fällt (und hoffentlich noch weitere
Steueroasen ausgetrocknet werden), und zugleich Anlagewege im Inland
einfordern, die sich dem Blick der Finanzämter entziehen.
Entscheidend ist, was der Staat darf und was er nicht darf. Und da
sind die Regelungen so eindeutig wie hinreichend: Die Behörden müssen
begründete Zweifel an den Angaben des Steuerbürgers haben, und sie
dürfen nur nach der Existenz von Bankverbindungen fahnden, aber nicht
nach den Kontoständen. Dass diese begrenzten Rechte auch für die
Fahndung nach Sozialleistungsmissbrauch gelten und Gerichtsvollzieher
nicht mehr nur noch den Fernseher in der Wohnung konfiszieren dürfen,
ist ebenfalls wenig skandalträchtig. Wenn die
Bundesdatenschutzbeauftragte allerdings moniert, dass die Abfragen
häufig ohne Begründung und ohne Nachricht an die Betroffenen gemacht
würden, muss dieser Missstand so konsequent wie möglich behoben
werden.
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Allgemeine Zeitung Mainz
Werner Wenzel
Newsmanager
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Datum: 10.04.2015 - 20:02 Uhr
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