Lausitzer Rundschau: Sicherheit und Freiheit Zur Einigungüber die Vorratsdatenspeicherung

Lausitzer Rundschau: Sicherheit und Freiheit

Zur Einigungüber die Vorratsdatenspeicherung

ID: 1199721
(ots) - Im Spannungsfeld zwischen Freiheits- und
Sicherheitsinteressen darf es keine einseitigen Entscheidungen geben.
Totale Sicherheit bedeutet totale Unfreiheit und umgekehrt. Die
Politiker der Großen Koalition haben bei der Vorratsdatenspeicherung
nun einen Kompromiss gefunden, der dem jahrelangen quälenden
Grundsatzstreit endlich ein Ende setzt und gleichzeitig folgendem
Bewertungsmaßstab gerecht wird: Er schafft mehr Sicherheit, ohne die
Freiheit in der Substanz zu bedrohen. Die Speicherfrist wird stark
begrenzt und der Zugriff auf die Daten unter anderem durch
richterlichen Vorbehalt kontrolliert. Zudem sind
Berufsgeheimnisträger geschützt. Die meisten Bürger geben in den
sozialen Netzwerken weitaus mehr freiwillig von sich preis, als die
Strafverfolgungsbehörden durch die neue Regelung jetzt ermitteln
können. Mit diesem Gesetz wird Deutschland wahrlich nicht zum
Big-Brother-Staat. Sollte der Staat aber überhaupt die
Zugriffsmöglichkeit auf die Verbindungsdaten seiner Bürger haben, wie
begrenzt auch immer? Und das anlasslos, ohne konkreten Verdacht? Die
Freiheitsrechte des Individuums sind schließlich die höchsten Güter
unserer Gesellschaft und Kern des Grundgesetzes. Dazu gehört auch der
Schutz privater Daten. Wer diese Rechte beschränken will, muss sich
rechtfertigen. Nicht die, die sie verteidigen. Für die
Vorratsdatenspeicherung aber gibt es ein sehr starkes Argument: Das
ist die Bedrohung durch Schwerstkriminelle und vor allem Terroristen.
Gerade erst hat ein mordbesessener Deutscher von Syrien aus dazu
aufgerufen, in Deutschland unschuldige Menschen in möglichst großer
Zahl umzubringen. Jene, die die Vorratsdatenspeicherung komplett
ablehnen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob ihr striktes Nein
auch den Tag nach einem großen Anschlag überstehen würde. Ob sie
damit den Angehörigen unschuldiger Opfer in die Augen sehen könnten.


Und ob sie ihre Argumente sogar noch aufrechterhalten würden, wenn
sie selbst Opfer zu beklagen hätten. Sie würden es nicht. Nicht, dass
die Vorratsdatenspeicherung solche Attentate verhindern kann. Sie ist
nur ein Instrument von vielen, eher nachträglich zur Strafverfolgung
geeignet. Aber gestellte Straftäter können keine weiteren Straftaten
verüben, insofern ist die Wirkung auch präventiv. Es wäre
unverantwortlich, dieses vorhandene Instrument ganz beiseite zu
lassen. Allerdings sollte auch dieses neue Sicherheitsgesetz, wie
alle Antiterrorgesetze, zeitlich in seiner Gültigkeit begrenzt
werden. Eine solche Pflicht zur Evaluierung fehlt bisher in den
Entwürfen. Man sollte regelmäßig, zum Beispiel alle zehn Jahre,
überprüfen, ob es wirklich noch notwendig ist. Denn es gilt: Jede
Einschränkung der Freiheit weniger ist ein Stück Lebensqualität mehr.



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Datum: 15.04.2015 - 21:39 Uhr
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