Den richtigen Baupartner finden / Verbraucherrat Bauen& Wohnen / Newsletter des Bauherren-Schutzbund e.V.
ID: 1203162
gründlich zu prüfen, schützt vor unliebsamen Überraschungen.
Fallstricke lauern. Das Problem: Angebote sind schwer vergleichbar
Verbraucher müssen aus zahlreich eingeholten Hausangeboten einen
geeigneten Baupartner ausfindig machen. Die Bewertung von
Vertragsentwürfen sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen, die die
meisten das erste Mal im Leben vor sich liegen haben, ist nicht
leicht. Oft lassen sich Angebote nur schwer vergleichen. Was sich für
baufachliche Laien gut anhört, kann in der Umsetzung zu bösen
Überraschungen führen.
Worauf kommt es an?
Fallstricke, die in gängigen Vertragsformulierungen lauern, müssen
erkannt und vor Unterschrift ausgemerzt werden. Das erfordert
gründliches Prüfen und konsequentes Verhandeln des Bauvertrages.
Vorsicht: Festpreis oft nur zeitgebunden
Der Slogan "Bauen zum Festpreis" trifft den Nerv privater
Bauherren, die nach Kostensicherheit suchen. Doch längst nicht in
allen Verträgen gilt der Pauschalfestpreis für die gesamte Bauphase.
Oft wird er nur über einen begrenzten Zeitraum garantiert. Kommt es
zu Verzögerungen bei der Baugenehmigung oder dem Baufortschritt, kann
diese Zeit schnell überschritten werden. Es droht spürbarer
Kostenaufschlag. Zudem bezieht sich der Festpreis nur auf den in der
Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsumfang. In diesen
müssen die eigenen Wünsche rechtzeitig eingebracht werden, damit sie
Bestandteil des Festpreises werden. Leistungen und gewünschte
Ausstattungsqualität müssen deshalb vor Vertragsabschluss detailliert
vereinbart werden. Änderungen während der Bauphase werden teuer.
Fehler vermeiden: Planung inklusive umfasst nicht gesamte
Planungsleistungen
Komplettanbieter werben gern damit, dass auch Planungsleistungen
im Preis enthalten sind. Allerdings werden im konkreten Angebot oft
nur allgemeine Aussagen zu deren Umfang gemacht. So werden
Ausführungspläne nicht als Leistungsbestandteil benannt, obwohl sie
von den meisten Landesbauordnungen gefordert werden. Immer komplexer
werdende Anforderungen an die Haustechnik erfordern Fachplanungen.
Auch hier bedarf es einer Klarstellung, wer dafür Verantwortung und
Kosten trägt. Zudem sollte im Vertrag eindeutig geregelt sein, welche
Unterlagen Bauherren auszuhändigen sind.
Achtung: Schlüsselfertig Bauen nicht eindeutig definiert
Schlüsselfertig bauen suggeriert, dass sich die Firma um alles
kümmert. Doch der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert.
Der Auftragnehmer schuldet nur das, was in der Bau- und
Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Taucht etwa der Begriff
"bauseits" auf, dann ist diese Leistung Sache der Bauherren -
beispielsweise der Erdaushub für Fundament oder Keller.
Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Abwasser gehören zumeist
nicht zum Leistungsangebot, obwohl ohne diese Anschlüsse ans
öffentliche Netz kein Haus funktionstüchtig ist. Oft fehlen auch die
Maler- und Belagsarbeiten. Viele Hausangebote weisen deutliche
Unterschiede im zugesicherten Fertigstellungsgrad auf.
Ernst nehmen: Zahlung nach Baufortschritt
Hier sind Anbieter beim Wort zu nehmen. Beim Prüfen der
Zahlungspläne ist größte Aufmerksamkeit geboten. Scheinbar unwichtige
Formulierungsunterschiede können gravierende Folgen haben.
Verbraucher sind gegenüber den Baupartnern nicht in finanzieller
Vorleistungspflicht. Im Zahlungsplan geforderte Raten müssen dem Wert
der erbrachten Leistungen entsprechen. Nicht selten werden geforderte
Abschläge zu hoch angesetzt, Bauherren überzahlen damit. Auch auf den
Zeitpunkt der Ratenzahlung ist zu achten. Soll beispielsweise vor
Beginn des Fenstereinbaus für diese gezahlt werden, gehen Bauherren
in Vorleistung. Das BGB räumt privaten Bauherren das Recht ein, von
ihren Auftragnehmern eine auf den Werkvertragspreis bezogene
fünfprozentige Fertigstellungssicherheit zu erhalten. Bauunternehmer
können dafür eine Fertigstellungsbürgschaft oder die Vereinbarung
eines Sicherheitseinbehaltes wählen.
Tipp von Florian Becker, Geschäftsführer des BSB: Um Fehler zu
vermeiden und eigene Interessen zu wahren, sollten sich private
Bauherren vor Vertragsabschluss unabhängigen Rat holen,
beispielsweise von den Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten des
Bauherren-Schutzbundes. Bauverträge sollten erst unterzeichnet
werden, wenn alle Fragen bis ins Detail geklärt sind und die
Finanzierung gesichert ist. Nachträgliche Änderungen gehen in aller
Regel zu Lasten der Bauherren.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 23.04.2015
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: presse@bsb-ev.de
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Datum: 23.04.2015 - 10:54 Uhr
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