WAZ: Diesen Krach muss man ertragen
- Kommentar von Frank Preuß zum Kinderlärm-Urteil
ID: 1206248
ist freilich nicht für jeden Gehörgang ein Vergnügen. Aber dass
Klagen geräuschempfindlicher Mieter gegen Kitas oder Spielplätze in
aller Regel erfolglos sind, das ist ein Segen für diese Gesellschaft,
die sich Kinder wünschen muss und alles tun sollte, um die äußeren
Bedingungen nicht zusätzlich zu erschweren. Dass Kinderlärm kein
Schaden ist, wurde übrigens erst mit einer Gesetzesänderung von 2011
zementiert - man fasst es kaum.
Da überrascht es nicht, wenn der Bundesgerichtshof die erste
Instanz nun zwingt, bei einer Mietminderung genauer hinzusehen.
Natürlich sind die Beklagten, die dem Vermieter weniger zahlen, weil
ihnen der Bolzplatz vor der Terrasse abends zu laut ist, keine
Barbaren. Aber ein generelles Recht daraus abzuleiten, die monatliche
Zahlung zu kürzen, dürfen die obersten Richter nicht so einfach
durchgehen lassen. Diese Tür wäre schwer noch einmal zu schließen.
Ganz abgesehen davon, dass es schon ein wenig kurios anmutet, einen
Vermieter für etwas zu bestrafen, das er nicht zu verantworten hat.
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Datum: 29.04.2015 - 19:20 Uhr
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