UN-Antirassismus-Ausschuss: Rassistische Diskriminierung in staatlichen Behörden angehen
ID: 1213247
UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland erklärt Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Bund und Länder sollten die ausgewogenen und konkreten
Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland zur Grundlage einer
umfassenden und effektiven Strategie gegen Rassismus machen. Die
Bekämpfung von Rassismus muss endlich zu einem wichtigen Politikfeld
in Deutschland werden.
Der Ausschuss beklagt zu Recht, dass die Inhalte der
UN-Antirassismus-Konvention weder in der Öffentlichkeit noch bei
Gerichten und Behörden bekannt sind. Daher spielt die Konvention in
der Rechtspraxis keine Rolle - obwohl sie geltendes Recht in
Deutschland ist.
Der Ausschuss hat zudem deutlich gemacht, dass Rassismus auch in
staatlichen Institutionen und Behörden ein Problem ist. Die über
Jahre erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU
würden deutlich auf systematische Defizite hinweisen. Der Ausschuss
sieht hier einen dringenden Reformbedarf, damit vorurteilsfrei
ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser
erkannt werden. Bereits in einem Jahr erwartet der Ausschuss hierzu
Informationen von Deutschland über die Umsetzung von Reformen.
Als ein weiteres Beispiel für rassistische Diskriminierung in
staatlichen Behörden nennt der Ausschuss die Praxis der
Bundespolizei, bei Kontrollen in Zügen Personen nach äußerlichen
Merkmalen wie Hautfarbe auszuwählen. Der Ausschuss empfiehlt
Deutschland, die Rechtsgrundlagen für die Personenkontrollen
aufzuheben oder zu ändern, die Praxis des "Racial Profiling" in den
Polizeigesetzen des Bundes und der Länder gesetzlich zu verbieten und
das Verbot rassistischer Diskriminierung zum festen Bestandteil der
Ausbildung zu machen."
Weitere Informationen:
Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses (Concluding
Observations) an Deutschland http://ots.de/pkP3q
Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den
UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD)
http://ots.de/5mIiI
Informationen zu dem CERD-Prüfverfahren http://ots.de/OguMC
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 18.05.2015 - 12:35 Uhr
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