WAZ: Zurück in die 70er-Jahre
- Kommentar von Hannes Koch zum Tarifeinheitsgesetz
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Selten waren die Argumente gegen ein Vorhaben der Regierung so
gewichtig. Ein Beleg dafür: Selbst einige der großen
Arbeitnehmer-Organisationen wie Verdi, die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Lehrervereinigung GEW, die von den
neuen Vorschriften profitieren würden, lehnen sie ab.
Union und SPD wollen festlegen: Im Betrieb gilt der Tarifvertrag
der Mehrheitsgewerkschaft. Letztlich wird damit das Streikrecht der
Kleinen eingeschränkt und insgesamt läuft es darauf hinaus, dass es
für Arbeitnehmer wenig Sinn hat, sich einer neuen Gewerkschaft
anzuschließen, die nicht schon die Mehrheit der Beschäftigten
vertritt.
Dies aber steht im Widerspruch zu Artikel 9 des Grundgesetzes:
Dieser garantiert allen Bürgern das Recht der ungehinderten
Betätigung in Gewerkschaften ihrer Wahl.
Während das Bundesarbeitsgericht für die Modernisierung des
Tarifrechts plädierte, wollen die Spitzen von Union, SPD und DGB
zurück in die 70er-Jahre. Deswegen ist es kein Wunder, dass sich
demnächst das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema wird
beschäftigen müssen. Einige kleine Gewerkschaften haben schon
angekündigt, Beschwerde einzureichen. Das Tarifeinheitsgesetz ist
beschlossen - aber noch nicht abgesegnet.
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Datum: 22.05.2015 - 18:36 Uhr
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