Pflegende haben Vorverurteilungen und Generalverdacht nicht verdient / Zahlreiche ambulante Pflegedienste in Berlin wehren sich gegen eine pauschale Verurteilung ihrer Branche
ID: 1218321
sich gegen eine pauschale Verurteilung ihrer Branche. Mehrere
Verbände der Pflegeunternehmen lehnen eine zuletzt als vermeintliche
Transparenzoffensive verbreitete Erklärung des Bezirksamts Berlin
Mitte einhellig ab. Diese Erklärung verstoße gegen geltendes Recht
und stehe nicht mit den aktuell gültigen Rahmenverträgen im Land
Berlin in Einklang.
Die Verbände der Leistungserbringer, Arbeitgeber- und
Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP), Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Verband Deutscher
Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) verurteilen jede Art von
Manipulation zum Zwecke des Leistungsmissbrauchs und des
Abrechnungsbetruges auf das Schärfste. Die Verbände stehen weiter zu
den von ihnen bereits in der sog. "Berliner Erklärung" vom 06.06.2013
fixierten Standards, wonach sie Pflegedienste hinsichtlich der
vertragskonformen Anwendung der abgeschlossenen Verträge beraten und
auf deren Verpflichtungen hinweisen. Zudem haben sie den
verantwortlichen Stellen auf Seiten des Bezirksamtes wiederholt
angeboten, aktiv an der Aufklärung von konkreten Einzelfällen
mitzuwirken.
Die hier stellungnehmenden Vertreter der privaten Pflegedienste
wehren sich jedoch ausdrücklich dagegen, Einzelfälle zum Anlass für
Vorverurteilungen und Generalverdächtigungen gegenüber allen
ambulanten Pflegeeinrichtungen zu nehmen. Die überwiegende Mehrheit
leistet hervorragende Arbeit in der Pflege alter und bedürftiger
Menschen. Dies schließt eine seriöse Erbringung der bewilligten
Leistungen und deren Abrechnung mit ein. Ein Kontrolldefizit gibt es
ebenfalls nicht, wie die gesetzlich - mindestens einmal jährlich
durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) - und
vertraglich - anlassbezogenen - bestehenden Prüfungsrechte belegen;
die Kostenträger sind indessen ihrerseits in der Verantwortung, diese
Rechte auch zu nutzen. Um wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche
Betrugsfälle zu entwickeln, sind nach Meinung der Verbände ohnehin
das Land Berlin und seine zuständigen (Strafverfolgungs-) Behörden
gefordert. Unverständlich bleibt, weshalb von den bestehenden
Kontrollmöglichkeiten und hieraus resultierenden Beweisen für
begründete Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich kein Gebrauch
gemacht wird.
Zudem ist höchst fraglich, ob sich vorsätzlicher Betrug und
vertragswidriges Verhalten mit einer Einzelaktion eines Bezirksamtes
wirksam eindämmen lassen würden. Trotzdem werden Pflegedienste, die
diese Vereinbarung nicht unterschreiben, die sich aber an die
geltenden rahmenvertraglichen Regelungen sowie datenschutzrechtlichen
Standards halten, bestraft. Denn in der Öffentlichkeit wird der
Eindruck erweckt, dass ausschließlich die die Transparenzoffensive
des Bezirksamts Mitte unterzeichnenden Pflegedienste tatsächlich
seriös arbeiteten und abrechnen würden. Dies kommt einem
wettbewerbsverzerrenden Eingriff gleich.
Zum Hintergrund:
Nach Presseberichten über einzelne Betrugsfälle bei ambulanten
Pflegediensten in Berlin will das Bezirksamt Mitte mit einer
"Transparenzinitiative" die seriös arbeitenden Pflegedienste von den
"schwarzen Schafen" trennen. Eine entsprechende Erklärung wurde mit
dem Hinweis an alle in Berlin Mitte tätigen Pflegedienste verschickt,
dass man beabsichtige, alle Dienste namentlich zu benennen und zu
veröffentlichen, die diese Initiative unterzeichneten. Zudem erklärte
das Bezirksamt Mitte, dass es zwar auch zukünftig keine Empfehlungen
zu Pflegedienste abgeben könnte, gleichwohl aber Pflegestützpunkte,
-kassen sowie pflegebedürftige Menschen auf die Initiative und ihre
Unterzeichner explizit hinweisen werde. Damit würde in der
Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass ausschließlich die
unterzeichnenden Pflegedienste tatsächlich seriös arbeiteten und
abrechneten. Da die Erklärung des Bezirksamts Berlin Mitte gegen
geltende Rahmenverträge verstößt, deren Vertragspartner auch das Land
Berlin ist, und einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff darstellt,
haben die Mitglieder mehrerer privater Verbände, eine neue
Vereinbarung aufgesetzt und unterzeichnet, die die Grundsätze aus der
sog. "Berliner Erklärung" aus dem Jahr 2013 aufgreift und
manifestiert.
Pressekontakt:
Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP),
Landesgeschäftsstelle Berlin, Meierottostraße 7, 10719 Berlin
Miriam Freimeyer
Tel.:0511/515111130
Fax:0511/5151118139
reg.ost@abvp.de
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
Landesgeschäftsstelle Berlin und Brandenburg, Kurfürstendamm 92,
10709 Berlin
Anja Hoffmann, Leiterin der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel. 030/338
47 52 50
Tel.: 030-338 47 52 50
Fax: 030-338 47 52 79
berlin@bpa.de, www.bpa.de
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB)
Geschäftsstelle Berlin, Reinhardtstraße 19, 10117 Berlin
Anja Patzki
Tel.: 030-20 05 90 79-15
Fax: 030-20 05 90 79-19
Anja.patzki@vdab.de; www.vdab.de
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Datum: 29.05.2015 - 11:20 Uhr
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