Westfalen-Blatt: zur Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen
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sind eine Bereicherung für die Räte, bringen Idealismus und
Kompetenzen jenseits der vorgegebenen Wege etablierter Parteien ein.
Soweit die Theorie. Anders die Praxis: Wer jemals in der Sitzung
eines Kommunalparlamentes mit sechs, sieben oder acht Parteien
gesessen hat, weiß, wie zäh die demokratische Willensbildung sein
kann, wie Diskussionen mitunter ins Absurde ausufern. Die monate- bis
jahrelangen Entscheidungswege sind den immer weniger Wählern nicht
mehr zu vermitteln. Deshalb ist es jetzt richtig, dass NRW - und das
mit breiter Landtagsmehrheit - wieder eine Hürde aufstellen will,
damit sich Volksvertreter tatsächlich legitimiert fühlen können.
Bei Splitterparteien mit unter einem Prozent Stimmanteil bei einer
Wahlbeteiligung von vielleicht 50 Prozent konnte davon nicht mehr die
Rede sein. Dabei halten die etablierten Parteien Maß und kehren nicht
zur alten Fünf-Prozent-Sperrklausel zurück. Mit den avisierten drei
Prozent haben sie einen guten Mittelweg gefunden. Das kann die
Demokratie stärken, Mehrheitsbildungen erleichtern und
Entscheidungsprozesse verkürzen. Das Gesetz muss jedoch vor
dem Landesverfassungsgericht bestehen. Dies ist die weitaus höhere
Hürde.
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Datum: 01.06.2015 - 21:00 Uhr
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