Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Krankenhaus-Reform
ID: 1223411
Reformbaustelle im Land geworden. Viele Bürger haben das vielleicht
noch gar nicht mitbekommen, was auch daran liegt, dass der zuständige
Minister Hermann Gröhe eher im Verborgenen werkelt. Spektakuläre
Auftritte sind seine Sache nicht. Dabei hat der CDU-Mann in
verhältnismäßig kurzer Zeit gleich mehrere, weitreichende Gesetze auf
den Weg gebracht. Insbesondere sein jüngstes Kind, der geplante Umbau
der Krankenhauslandschaft, verdient höchste Aufmerksamkeit. Allein
schon deshalb, weil von den Beiträgen zur gesetzlichen
Krankenversicherung jeder dritte Euro in die stationäre Behandlung
fließt. Dass dort längst nicht alles in bester Ordnung ist, belegen
zahlreiche Untersuchungen. Es wird teilweise zu viel operiert, zu
teuer und zuweilen auch mit schlechten Ergebnissen. Und die
Krankenkassen müssen dafür zahlen.
Nun sollen die Weichen zur Einführung eines qualitätsorientierten
Vergütungssystems gestellt werden. Das klingt nach einer
gesundheitspolitischen Revolution. Allerdings wird sie sich nur
schleichend bemerkbar machen können. Und womöglich auch nicht bis zur
letzten Konsequenz. Zum einen sind umfangreiche Vorarbeiten
notwendig. Und zum anderen werden die Länder kaum in die Pflicht
genommen, obwohl sie für Planung und Betrieb der Krankenhäuser
zuständig sind.
Gröhes Reform steht und fällt mit der Entwicklung geeigneter
Kriterien zur Bewertung der Versorgungsqualität. Wie sollen sie
konkret aussehen? Was genau sollen sie messen? Eine Todesrate unter
Patienten zum Beispiel ist nicht unbedingt ein aussagekräftiger
Indikator, wenn man bedenkt, dass es sehr risikovolle Operationen
gibt, aber auch weniger problematische.
Die Prüfkriterien werden jedoch am Ende über die finanzielle Lage
der jeweiligen Klinik entscheiden und damit über ihre Existenz. Es
ist also enorm wichtig, dass es hier schlüssig und gerecht zugeht.
Deshalb wird auch einige Zeit bis zur Entwicklung eines solchen
Systems vergehen. Aber dass es endlich angegangen wird, ist bereits
ein Fortschritt.
Der Schwachpunkt des Vorhabens besteht in der ungeklärten Frage
der Krankenhaus-Investitionen. Zuständig dafür sind die Länder, aber
sie kommen ihrer Verpflichtung nur stiefmütterlich nach. Hier bleibt
der Gesetzentwurf viel zu lasch. Dabei führt der Finanzmangel zu
wirtschaftlichen Fehlanreizen, die Gröhe zu Recht bekämpfen will.
Viele Krankenhäuser nutzen in ihrer Not dann eben die eigentlich zur
Behandlung gedachten Mittel für Reparaturen oder den Kauf neuer
Geräte. So wird auch unnötig mehr operiert, um sich wirtschaftlich
über Wasser zu halten.
Für ein Gesetz aus einem Guss bleibt also noch einiges zu tun.
Aber wie heißt es so schön, kein Gesetz kommt aus dem Bundestag
heraus, wie es hinein gekommen ist.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 10.06.2015 - 21:00 Uhr
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