Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Katia Meyer-Tien zum BGH-Urteil zu Musik-Tauschbörsen im Netz
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so manches abenteuerliche, aber potentiell gefährliche
Baustellengelände sichert, gilt auch für das ebenso abenteuerliche,
aber potentiell gefährliche Internet. Und ebenso wie auf der
Baustelle gilt es auch dort nicht pauschal - sondern eben nur dann,
wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, ihre Kinder also
nicht ausreichend beaufsichtigt und über mögliche Gefahren und
Verbote im Netz aufgeklärt haben. Der Bundesgerichtshof hat diesen
Grundsatz nun bestätigt und damit einmal mehr in den öffentlichen
Fokus gerückt. Dass der Anlass dieser Klarstellung vierstellige
Schadensersatz- und Abmahnforderungen von Plattenfirmen gegen
Familien waren, beleuchtet gleichzeitig ein ganz besonderes Problem
im Internet: Gerade für Kinder und Jugendliche ist schwer
nachvollziehbar, warum sie hier für etwas, das sie auch umsonst
bekommen können, Geld bezahlen sollen. Darum ist es wichtig und
notwendig, dass Eltern nicht nur ihrer Aufsichtspflicht genügen,
indem sie ihre Kinder darauf hinweisen, dass es verboten ist, Musik
und Filme kostenlos herunterzuladen und zu tauschen. Die
Erziehungsberechtigten müssen ihnen auch den Hintergrund
verdeutlichen: Dass hinter jedem im Netz verfügbaren Musikstück ein
Künstler steht, der damit seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Das
zu erklären fällt allerdings schwer, wenn Streamingflatrates heute
für wenig Geld den Zugang zu Millionen von Titeln ermöglichen. Der
einzelne Titel scheint damit buchstäblich kaum noch etwas wert zu
sein. Und das zeigt ein weiteres Problem auf: Auch bei vielen der
bestehenden, legalen Bezahlsysteme für Musik im Internet scheint es,
als könnten dort nur wenige Künstler direkt und angemessen von ihren
Erfolgen profitieren. Würde sich das ändern, wäre es vermutlich
leichter, Kinder (und auch so manchen Erwachsenen) auch ganz ohne
drastische Abmahnungsdrohung und Gerichtsverfahren davon zu
überzeugen, dass auch Musik aus dem Internet es wert ist, dafür zu
bezahlen.
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Datum: 11.06.2015 - 21:47 Uhr
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