Deutsche Umwelthilfe kämpft erfolgreich für saubere Luft in Limburg und Offenbach
ID: 1232209
Landesregierung muss effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung
ergreifen und Stickstoffdioxidbelastung reduzieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Gerichtsverfahren
gegen das Land Hessen wegen Überschreitung der
Luftqualitätsgrenzwerte gewonnen. Nach Wiesbaden und Darmstadt klagte
der Umwelt- und Verbraucherschutzverband wegen anhaltender
Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in Limburg an der Lahn und
Offenbach. Die bisher ergriffenen Maßnahmen, so die Auffassung der
DUH, haben in beiden Städten die Luftqualität nicht genügend
verbessert und schützen die Gesundheit der Einwohner nicht
ausreichend. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid
europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/m3.
Sowohl Limburg als auch Offenbach überschreiten diesen seit 2010
konstant.
"Das Hessische Umweltministerium darf den Kampf gegen die
Luftbelastung nicht länger auf die lange Bank schieben. Die
Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist jetzt gefährdet. Es ist
nach deutschem und europäischem Recht inakzeptabel, Maßnahmen
vorzuschlagen, die erst in fünf oder zehn Jahren greifen", sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im November 2014
mitgeteilt, dass mit einer Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes
an den Messstandorten nicht vor 2020 zu rechnen ist. Eine
Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hatte die
EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver
Maßnahmenpläne aber nicht genehmigt. Mit einer Verzögerung von zehn
Jahren oder mehr, so die EU-Kommission, komme Deutschland nicht der
Pflicht nach, den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung durch
geeignete Maßnahmen so kurz wie möglich zu halten. Im Juni 2015 hat
die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltender
Überschreitung der NO2-Grenzwerte gegen Deutschland eingeleitet.
Binnen zwei Monaten muss sich die Regierung dazu äußern.
Hauptursache für die hohe Belastung mit NO2 sind die Emissionen
aus dem Verkehrssektor, in erster Linie von Diesel-Fahrzeugen. Zwar
hat Offenbach zum 1. Januar 2015 eine Umweltzone eingeführt. In
Limburg fehlt diese aber bislang. Aus Sicht der DUH sind zahlreiche
weitere Maßnahmen erforderlich, um die Luftqualität in beiden Städten
zu verbessern. Dazu zählen unter anderem die Ausstattung der
kommunalen Busflotten mit wirksamen NO2-Nachbehandlungssystemen,
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf hochbelasteten Straßen sowie die
Ausweitung der Umweltzonenregelungen auf Fahrzeuge mit niedrigen
NO2-Emissionen.
Die EU-Kommission bekräftigt, dass Maßnahmen, wie das Verbot von
Dieselfahrzeugen in städtischen Gebieten und die Förderung von
Hybrid- oder Elektroautos oder anderer Fahrzeuge, die ohne
Schadstoffausstoß betrieben werden können, einen wesentlichen Beitrag
zur Problemlösung leisten könnten. Die DUH hat in der Vergangenheit
wiederholt die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen juristisch
erstritten. Im September 2013 stärkte das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen und
ermöglichte ihnen, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung
gerichtlich überprüfen zu lassen. Hintergrund war eine Klage der DUH
gegen das Land Hessen wegen anhaltender Luftschadstoffbelastung in
Darmstadt.
"Die bisherigen Urteile gewähren ein Recht auf saubere Luft. Das
Umweltministerium kann sich nicht länger quer stellen und muss in
allen betroffenen hessischen Städten effektive Maßnahmen zum Schutz
von Umwelt und Gesundheit umsetzen", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger
von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH eingereicht
hatte.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 30.06.2015 - 14:23 Uhr
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