Mitteldeutsche Zeitung: zum Vergewaltigungsparagrafen
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vor der Gewalttätigkeit des Mannes auf weitere Gegenwehr verzichtet
hat. Das ist ein gesetzgeberischer Tribut an die in aller Regel
körperliche Überlegenheit des Mannes, aber kein wirksamer Schutz der
Frauen. Das muss geändert werden. Maas' Gesetzentwurf weist in die
richtige Richtung, aber bis zum Ziel ist es noch ein Stück. Zwar wird
künftig nicht mehr gefordert, dass der Mann Leib und Leben der Frau
bedroht, es reicht die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Aber
warum auch künftig das klare, entschiedene "Nein" nicht genügen
soll, bleibt ein Rätsel.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 20.07.2015 - 19:50 Uhr
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