Mittelbayerische Zeitung: Irrweg / Kommentar zu den Plänen der CSU für eine Verschärfung des Versammlungsrechts
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ohne Not zu verschärfen. Speziell wenn die gewalttätigen
Ausschreitungen vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt als
Begründung dafür herhalten müssen: Denn in Hessen gelten Vermummungen
bereits als Straftat. Das hat autonome Krawallmacher erwiesenermaßen
nicht abgeschreckt. In Bayern herrscht zudem kein Handlungsdruck:
Ausschreitungen wie jetzt in Frankfurt, 2013 in Hamburg oder
alljährlich zum 1. Mai in Berlin kennt man hier nicht. Im Gegenteil:
Die Gegner des G7-Gipfels haben kürzlich bei ihrem Marsch durch
München bewiesen, wie friedlich und fantasievoll Protest sein kann -
ob nun mit Merkel- oder Obama-Maske vor der Nase, oder nicht.
Polizisten haben Besseres zu tun, als bei allem einzuschreiten, was
in die Kategorie Vermummung fällt. Wer tatsächlich sein Gesicht
verbirgt, um Straftaten zu begehen, kann ohnehin bereits belangt
werden - wegen Körperverletzung, Brandstiftung oder Widerstand gegen
die Staatsgewalt. Also ab in den Papierkorb mit dem
CSU-Gesetzentwurf.
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Datum: 20.07.2015 - 20:00 Uhr
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