Mittelbayerische Zeitung: Nach dem Betreuungsgeld ist vor dem Betreuungsgeld / Schadenfreudeüber di

Mittelbayerische Zeitung: Nach dem Betreuungsgeld ist vor dem Betreuungsgeld / Schadenfreudeüber die CSU ist nach dem Karlsruher Urteil nicht angebracht. Leitartikel von Reinhard Zweigler

ID: 1241177
(ots) - Es ist bereits die dritte Niederlage für die
erfolgsverwöhnte bayerische Staatspartei beziehungsweise
Landesregierung binnen weniger Wochen. Erst stoppt Brüssel die
"Ausländer-Maut" und nun kippen die Karlsruher Richter das
familienpolitische Lieblingsgericht der Christsozialen: das
Betreuungsgeld. Und obendrein soll es künftig auch keine
Wildbad-Kreuth-Postkartenbilder von Klausursitzungen der CSU mehr
geben. Die Welt kann so grausam sein. Götterdämmerung der
Christsozialen? Allerdings sind, bei Lichte besehen, die Niederlagen
der CSU gar nicht so dramatisch, wie sie die zahlreichen Kritiker und
Feinde der bayerischen Staatspartei meinen und frohlocken. Ob die
Pkw-Maut nicht doch noch die Zustimmung der EU-Kommission in Brüssel
beziehungsweise ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zuteil wird, ist völlig offen. Auch dass die CSU nicht bereit ist, an
die Wittelsbacher horrende Mieten für Kreuth zu zahlen, ist unter der
Überschrift: "Sparsamkeit geht vor Historie und früherem Glanz" nur
sinnvoll. Doch wie ist das mit dem Betreuungsgeld? Bei aller Häme
über die bereits vor Jahren noch unter Edmund Stoiber, Erwin Huber
oder Christine Haderthauer und schließlich Horst Seehofer und Gerda
Hasselfeldt auf den Weg gebrachte familienpolitische Leistung: Die
Karlsruher Verfassungsrichter haben gestern nicht grundsätzlich gegen
das Betreuungsgeld geurteilt, sondern lediglich dem Bund die
Zuständigkeit dafür abgesprochen. Und das geht auch in Ordnung. Der
Bund muss nicht alles regeln, was er glaubt, regeln zu müssen. Doch
dies ist ein kleiner, aber gewichtiger Unterschied, der im überlauten
Triumphgeheul über eine vermeintliche CSU-Niederlage leicht
unterzugehen droht. Das Betreuungsgeld als solches, das Eltern von
kleinen Kindern immerhin im Prinzip die Wahlmöglichkeit eröffnet - zu
Hause betreuen oder in der Kita betreuen lassen - wurde nicht


abgelehnt. Nun müssen die Bundesländer selbst entscheiden, ob es das
Betreuungsgeld weiterhin gibt oder ob sie Kitas ausbauen. Das ist
gelebter Föderalismus. Freilich kann es sich der prosperierende
Freistaat wohl am leichtesten leisten, ein entsprechendes
Landes-Betreuungsgeld zu zahlen. Anderen Bundesländern wird das weit
schwerer fallen. Und viele wollen den Zuhause-Betreuungszuschuss gar
nicht zahlen, sondern das Geld vom Bund lieber in den Kita-Ausbau und
die Verbesserung der Qualität der Betreuung stecken. Auch dies sollte
möglich sein. Horst Seehofer irrt allerdings, wenn er nun partout vom
Bund weiterhin einen solchen Zuschuss für die heimische
Kinderbetreuung der unter-drei-jährigen Sprösslinge fordert, wie er
bislang gezahlt wurde. Genau davor haben die Verfassungsrichter einen
Riegel geschoben. Wirkliche Ideologiefreiheit in der
Familienförderung bedeutet nämlich auch, dass weder die Kita noch die
Erziehung und Förderung daheim abgegrantelt wird, als wären sie
jeweils Teufelszeug. Vielmehr muss bei allen staatlichen Leistungen
für Familien das Wohl der Kinder und ihrer Eltern im Vordergrund
stehen, nicht die ideologietriefende Debatte über Rollenklischees
oder die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit von Vätern und
Müttern für den Job. Das bisherige Betreuungsgeld ist Geschichte,
wenngleich die bisherigen Bezieher dieser Leistung es auch bis zum
Ende der bewilligten Zeit bekommen werden. Doch nach dem
Betreuungsgeld ist vor dem Betreuungsgeld.



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Datum: 21.07.2015 - 20:34 Uhr
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