BERLINER MORGENPOST: Ein unsinniges Gesetz / Ein Kommentar von Judith Luig
ID: 1241201
Bundesverfassungsgerichts passt perfekt: Ein unsinniges Gesetz ist
mit einer wenig sinnvollen Begründung gekippt worden. Der Bund, so
hieß es aus Karlsruhe, sei schlicht nicht zuständig für das
Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern zwischen 15 und 36 Monaten
beantragen können. Das Betreuungsgeld verstoße sogar gegen das
Grundgesetz - aber eben nicht inhaltlich, sondern nur formell. Die
Sozialgesetzgebung liege nämlich in der Hand der Länder. Wenn aber
eine Diskussion nach langem Hin und Her endlich ein gutes Ziel
erreicht hat, dann ist es vielleicht nicht mehr ganz so entscheidend,
wie genau man dort hingekommen ist. Insofern ist die Meldung des
gestrigen Tages erst mal positiv zu werten: Das Betreuungsgeld, von
seinen Gegnern hartnäckig "Herdprämie" genannt, ist gekippt. Das
Urteil hat also vor allem eines bewirkt: Es hat dafür gesorgt, dass
die Debatte um das Betreuungsgeld neu entflammt ist. Auch das ist ein
gutes Signal.
Den kompletten Kommentar lesen Sie unter
www.morgenpost.de/meinung/205493945
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
CvD
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.07.2015 - 21:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1241201
Anzahl Zeichen: 1327
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 347 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BERLINER MORGENPOST: Ein unsinniges Gesetz / Ein Kommentar von Judith Luig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BERLINER MORGENPOST (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




