Weser-Kurier: Kommentar von Hans-Ulrich Brandtüber das Streik-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
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bitter schmecken, sonst nützt sie nichts." Mit diesem bekannten
Spruch belehrt Professor Crey im Filmklassiker "Die Feuerzangenbowle"
seine Schüler. Übertragen auf das jetzt gefällte Urteil zu den
Folgekosten von Streiks heißt das: Streiks müssen wehtun, sonst
erfüllen sie nicht ihren Zweck. Wer von Gewerkschaften erwartet, nur
dann in den Arbeitskampf zu ziehen, wenn die Konsequenzen für die
bestreikten Arbeitgeber - nun ja, nicht der Rede wert sind, der kann
das Streikrecht auch gleich ganz abschaffen. Das aber ist im
Grundgesetz, Artikel 9, garantiert. Für die Richter des
Bundesarbeitsgerichts also eine erfreulich klare Angelegenheit; wie
übrigens auch schon in den Vorinstanzen. Hätte das Gericht anders
entschieden, die Folgen wären für alle Gewerkschaften, nicht nur für
die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), fatal gewesen.
Schadenersatz für ausgefallene Flüge, Züge oder auch Kosten, die
entstehen, wenn Kitas bestreikt werden, können sich selbst für große
Gewerkschaften zu einem existenzbedrohenden finanziellen Risiko
auswachsen. Diese Gefahr ist nun gebannt, und das ist auch gut so.
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Datum: 25.08.2015 - 20:36 Uhr
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