Mediation bei Konflikten mit der Ausländerbehörde
Auch in fast aussichtslosen Situationen und im Umgang mit Behörden kann Mediation die richtige Vorgehensweise sein, wie das folgende Beispiel zeigt
Zwischenzeitlich wurde der Visaantrag der Ehefrau von der Botschaft in der Türkei mit dem Argument, es handele sich um eine Scheinehe abgelehnt. Die Ehefrau, zwischenzeitlich schwanger, reiste darauf hin erneut mit einem Besuchsvisum in Deutschland ein.
Nach der Ankunft in Deutschland stellte das Ehepaar bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau. Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis auf die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt, demnach muss das Visa zur Familienzusammenführung grundsätzlich im Heimatland des ausländischen Ehegatten gestellt werden. Gleichzeitig wurde die Ehefrau aufgefordert, Deutschland zu verlassen, bei einer Weigerung müsse diese mit Abschiebung rechnen.
Mithilfe eines Anwalts klagte der Ehemann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Das Gericht wies die die Klage mit dem Hinweis auf die geltende Gesetzeslage ab und bestätigte die Ausreiseverfügung der Ausländerbehörde. Um die unmittelbare Abschiebung zu vermeiden rief der Ehemann daraufhin die Härtefallkommission an, diese setzte die Abschiebung bis zur Entscheidung aus.
Schließlich bat der Ehemann einen Mediator um Hilfe. Nach einer Anzahl von Telefonaten stimmte die Ausländerbehörde einem Mediationsversuch zu. In der Mediation fanden beide Parteien eine Lösung, die es dem Ehepaar gestattete, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen. Weiterhin stimmte die Behörde zu, Unterstützung bei der Beantragung der erforderlichen Visa in der Türkei zu leisten. Auf diese Weise wurde sowohl den Bedürfnissen des Ehepaars wie auch den rechtlichen Rahmenbedingungenrechnung getragen.
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Die Kanzlei Seeland sieht in der Mediation eine herausragende alternative Methode zur selbstbestimmten und außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirtschaftsmediation, der Mediation interkultureller Konflikte, der Mediation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Mediation zwischen Mieter und Vermieter
Kanzlei Seeland
Wilhelmshäuser Str. 49
34346 Hann. Münden
Tel: 05541 79944 48
Fax: 05541 79944 50
email: info(at)mediationspraxis.biz
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Datum: 26.08.2015 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1254015
Anzahl Zeichen: 2368
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Detlef Seeland
Stadt:
Hann. Münden
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.08.2015
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"Mediation bei Konflikten mit der Ausländerbehörde"
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