Ab 2010 zusätzliche Steuerklassen-Kombination für Ehepaare
Mehr Netto im Geldbeutel. Das können Ehepaare durch eine günstige Steuerklassenkombination erreichen. Ab 2010 können Sie nicht nur zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen, sondern auch das neue Faktorverfahren anwenden. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin.
Während ein Steuerklassenwechsel direkt bei der Gemeinde vorgenommen werden kann, muss das Faktorverfahren beim Finanzamt mit einem formlosen Antrag angemeldet werden. Neben dem voraussichtlichen Jahresgehalt benötigt das Finanzamt Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung. All diese Informationen sind zur Ermittlung des Faktors entscheidend. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, möglichst bald tätig zu werden. Nur so kann man vom Faktorverfahren ab Anfang kommenden Jahres profitieren.
An einem Beispiel hat die Lohnsteuerhilfe Bayern die Vorteile des Faktorverfahrens berechnet:
Bei einem Ehepaar verdient der Mann 30.000 Euro und die Frau 10.000 Euro im Jahr. Freibeträge gibt es keine. Wählen beide die Steuerklasse IV müssten sie über das Jahr gesehen ca. 4.800 Euro Lohnsteuer zahlen. Nach der Splittingtabelle die bei der Einkommensteuer-Veranlagung angewendet wird, sind jedoch nur 4.000 Euro zu zahlen. Dadurch ergibt sich ein Faktor von 0,833, der auf der Lohnsteuerkarte der beiden Ehegatten eingetragen wird.
Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse IV und wendet darauf den Faktor an. Im Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern würde das Ehepaar statt 4.800 Euro nur noch 3.999 Euro Lohnsteuer über das Jahr verteilt bezahlen. Das heißt: sie haben jeden Monat ca. 67 Euro mehr im Geldbeutel.
Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern raten vor allem Ehepaaren mit einem großen Gehaltsunterschied zum neuen Faktorverfahren. Sie hätten monatlich zwar zunächst weniger Nettolohn. Andererseits müssen sie jedoch voraussichtlich mit keinen höheren Steuernachzahlungen rechnen. Würde das Ehepaar aus dem Beispiel ihr Einkommen nach der Kombination III/V versteuern, kämen beim Lohnsteuerjahresausgleich ca. 1.300 Euro Nachzahlungen auf sie zu, wenn keine weiteren Freibeträge vorliegen.
Steuerklassenwahl hat indirekt Einfluss auf zahlreiche Bezüge
Durch die richtige Steuerklassenwahl kann das monatliche Netto-Einkommen unter Umständen deutlich erhöht werden. Deshalb kann sich nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse für Ehepaare lohnen, die beispielsweise in den kommenden Monaten mit Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Insolvenzgeld rechnen. All diese Bezüge werden anhand der Lohnsteuerklasse bzw. des Nettolohnes der vergangenen 12 Monate berechnet.
Weil die Wahl der richtigen Steuerklasse immer schwieriger wird und von verschiedenen individuellen Punkten abhängt, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. beispielsweise berät ihre Mitglieder in allen Fragen rund um das Thema Steuern im Rahmen Ihrer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr 11. StBerG. Im Rahmen einer Mitgliedschaft errechnen die Mitarbeiter in den mehr als 350 Beratungsstellen in ganz Deutschland auch die günstigste Steuerklassenkombination und stellen den Antrag für das Faktorverfahren beim Finanzamt.
Mehr Infos unter www.lohi.de.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Südliche Ringstraße 5c
91126 Schwabach
Tel: 09122 / 85688
Datum: 12.10.2009 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.10.2009
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