Winkelmeier-Becker/Heck: Union begrüßt Stärkung der Passagierrechte durch den EuGH

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ID: 1264405
(ots) - Unerwartete technische Probleme dürfen nicht mehr
zu Lasten des Fluggastes gehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der
Flugreisenden gestärkt und entschieden, dass ihnen auch bei
Verspätungen aufgrund unerwarteter technischer Probleme eine
Entschädigung zusteht. Die Airline kann sich in solchen Fällen nicht
mehr, wie bisher, auf außergewöhnliche Umstände berufen. Hierzu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Der EuGH stärkt den
Verbraucherschutz in der EU. Fehler bei der Wartung und beim
reibungslosen Betrieb der Flugzeuge dürfen grundsätzlich nicht dem
Verbraucher zur Last fallen. Das entspricht einer sachgerechten
Verteilung des Risikos, zumal der EuGH Ausnahmen in Fällen sieht, in
denen die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die
Unregelmäßigkeiten haben.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns auch weiterhin dafür
einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher in der geplanten
Reform der EU-Fluggastrechteverordnung entsprechend berücksichtigt
werden. Dabei ist uns gerade ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den
Interessen der Fluggäste und der Fluglinienbetreiber wichtig. Der
EuGH hat mit seiner Entscheidung diese Linie bestätigt."

Stefan Heck: "Wir sehen noch ein großes Defizit im Bereich der
Rechtsdurchsetzung. Viele Fluggesellschaften reagieren auf ihre
Kunden, die ihre Ansprüche geltend machen, gar nicht oder nur sehr
verhalten. Das schreckt die meisten Kunden aufgrund des Aufwands und
der hohen Kosten ab, ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Kaum einer
möchte wegen einem geringen Betrag einen Anwalt oder einen
Inkassodienst beauftragen. Hier besteht dringender Nachholbedarf."





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