Westdeutsche Zeitung: Der EuGH schränkt Europas Spielraum ein
ID: 1272007
nennen will - das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist nicht nur
bahnbrechend, sondern eine schallende Ohrfeige für all jene in
Europa, die sich bisher allzu blauäugig auf die Beteuerungen aus den
USA verlassen haben. Spätestens mit der gestrigen Entscheidung ist
klar, dass personenbezogene Daten aus Deutschland und anderen
europäischen Ländern auf Servern in Übersee nichts verloren haben.
Schlicht und ergreifend, weil US-Internetunternehmen wie Facebook,
Google, Apple und Co., aber auch Fluggesellschaften, immer dann auf
Datenschutz pfeifen, wenn der lange und gierige Arm der
US-Geheimdienste nach Informationen greift. Dass er das macht, sogar
ziemlich ungeniert und ohne jedes Maß, ist seit den Enthüllungen
Edward Snowdens im Jahr 2013 hinlänglich bekannt. US-Unternehmen, die
nicht freiwillig etwa mit der NSA kooperieren - die großen Anbieter
waren und sind trotz gegenteiliger Beteuerungen in dieser Hinsicht
ziemlich unverdächtig -, werden durch geheime Gerichtsentscheidungen
dazu gezwungen. Der sogenannte Patriot Act, ein undemokratischer
Alleskönner im Kampf gegen den Terror, macht das möglich. Freiwillig
oder nicht: Der sichere Hafen für Daten aus Europa war genau das eben
nicht. Das Urteil ist da eindeutig und genau deshalb ein Wendepunkt.
Nun geht es darum, Datenspeicherung und -verkehr im Sinne des
Gerichts anzupassen. Facebook, auf das sich das Urteil ursprünglich
bezog, hat aber bereits abgewunken - euer Urteil ist nicht unser
Problem. Falsch liegt der Datenstaubsauger aus Kalifornien damit
nicht. Im Gegenteil, US-Firmen mit Filialen und Datenspeichern in
Europa, dürften sogar von dem Urteil profitieren. Sie können leicht
auf den Datentransport in die USA verzichten. Der Ärger mit den
Europäern wäre vom Tisch und die US-Gemeindienste auch ohne
Premiumzugriff auf fremde Daten nicht blind. Dumm für europäische
Unternehmen, die jetzt keine Nutzerdaten mehr über den großen Teich
schaufeln dürfen, aber müssen, weil sie diese bei US-Clouddiensten
geparkt haben. Am Ende wird es auf neue Regeln zwischen der EU und
den USA hinauslaufen. Der Verhandlungsspielraum für die Europäer ist
aber kleiner geworden - ein Segen. Die Luxemburger Richter haben
gestern klipp und klar geurteilt, dass der Schutz vor Schnüffelei in
der EU ein Grundrecht ist.
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Datum: 06.10.2015 - 18:35 Uhr
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