Hausbau verzögert sich? Nutzungsausfallentschädigung prüfen!
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Im zu entscheidenden Fall ging es um die Lieferung und Montage eines Blockhauses. Die Fer-tigstellung durch den Unternehmer verzögerte sich, weshalb die Immobilienbesitzer in spe nicht wie vereinbart in das Blockhaus (136 m²) einziehen konnten. Stattdessen mussten sie sich für einen gewissen Zeitraum mit einer Wohnfläche von 73 m² bzw. 75 m² zufriedengeben.
Der Bundesgerichtshof hat den künftigen Hausbesitzern deshalb eine Nutzungsausfallentschä-digung zugesprochen. Ein Schaden für die vertrösteten Immobilieneigentümer lag nach Ansicht des Bundesgerichtshofs darin, dass ihnen während der Wartezeit lediglich Wohnraum zur Ver-fügung stand, der mit dem Wohnraum in dem bestellten Blockhaus nicht vergleichbar – hier: deutlich kleiner – war. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit diesem Urteil sein Urteil vom 20. Februar 2014 (Aktenzeichen: VII ZR 172/13).
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Datum: 19.10.2015 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Raimund Sieg
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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